Hallo Kollegen,
ich bitte um Eure Mithilfe. Ich möchte vor unseren gesprinklerten Wareneingangsbereich einen Bürocontainer aufstellen. Durch ein bodentiefes Fenster soll der Container begehbar sein, so ist es unsere Vorstellung. Muß dieser Container durch Sprinkler geschützt werden. Vielleicht noch erwähnenswert: Am Überdach über dem Containerstandort befindet sich eine Leitung unserer Sprinkler-Trockengruppe.
Danke für die Mithilfe im voraus!
Mfg
Wolfgang Siegers
Sprinklerschutz in angestellten Bürocontainer
Ja, aber
Hallo,
gemäß der alten VdS 2092 bzw. der neuen CEA 4001 muß zwischen gesprinklerten und nicht gesprinklerten Bereichen eine F90 / T90 Abtrennung vorhanden sein. Weitere Ausnahmen, wie z.B. Technikbereiche unter 150 qm, werden in den Regelwerken ebenfalls definiert. Hier gilt aber immer das Abschottungsprinzip F90 / T90.
Ihr Vordach wurde ebenfalls gesprinklert, da nicht sichergestellt werden konnte, das hier die Lagerung von brennbaren Materialien unterbunden werden kann.
Aus meiner sicht können Sie gemäß Richtlinienwerke nicht auf entsprechenden Sprinklerschutz verzichten.
El lohnt sich aber immer einzelfälle vor Ort zu Prüfen und evtl. im Dialog mit dem Versicherer entsprechend zu verfahren.
gemäß der alten VdS 2092 bzw. der neuen CEA 4001 muß zwischen gesprinklerten und nicht gesprinklerten Bereichen eine F90 / T90 Abtrennung vorhanden sein. Weitere Ausnahmen, wie z.B. Technikbereiche unter 150 qm, werden in den Regelwerken ebenfalls definiert. Hier gilt aber immer das Abschottungsprinzip F90 / T90.
Ihr Vordach wurde ebenfalls gesprinklert, da nicht sichergestellt werden konnte, das hier die Lagerung von brennbaren Materialien unterbunden werden kann.
Aus meiner sicht können Sie gemäß Richtlinienwerke nicht auf entsprechenden Sprinklerschutz verzichten.
El lohnt sich aber immer einzelfälle vor Ort zu Prüfen und evtl. im Dialog mit dem Versicherer entsprechend zu verfahren.