Brandschutzvorschriften für eine Fabrik

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
Jens

Brandschutzvorschriften für eine Fabrik

Beitragvon Jens » Do 01.03.2007 11:15

Hallo, wir sind eine Fensterbaufirma und sollen in einer Firma, die Bohrer herstellt, in einem Lager ein Lagerbüro bauen. Die Wände sollen oben verglast werden und im Brüstungsbereich geschlossen sein. Das künftige Büro hat zwei vorhandene Außenwände und wir brauchen also nur zwei Seiten zu schließen. Das Material soll Kunststofffensterprofil sein und die Füllungen Glas und Sandwichplatten PVC mit Hartschaum. Jetzt meine Frage: Gibt es irgend welche Vorschriften in Bezug auf das Material dieser Trennwände? Sind wir für die Festlegung des Materials verantwortlich ?

Jetzt noch eine zweite Frage: In der selben Firma sollen in der Produktionshalle alte unansehnliche Fensterwände( Innenwände) zu einer anderen Halle verkleidet werden. Es sollen glatte weiße oder farblich beschichtete Platten verwendet werden, diese würden auch in einen Rahmen aus Kunstoff ( Fensterprofil ) oder Alu befestigt sein. Gibt es da Vorschriften zum Brandschutz oder ist das unterschiedlich Firmenintern? WWelches Material oder welche Brandklasse kann das Material besitzen. Uns schweben auch Sandwichplatten aus PVC mit Hartschaumfüllung vor.
Bis jetzt konnte uns auch in der Firma keiner sagen, was gefordert ist.

Danke im voraus
MfG Jens

ibkoeppen

Beitragvon ibkoeppen » Do 01.03.2007 11:37

Hallo Jens,

1) das Lagerbüro:

höchstwahrscheinlich ist hier alles an Materialien erlaubt. Brandschutztechnisch ist dies doch nur ein weiteres Lagergut, was sich zu den vorhandenen Brandlasten der Lagerhalle addiert, und (höchstwahrscheinlich) so genehmigt ist. Das Büro ist kein eigener "Brandabschnitt". Die Mitarbeiter dort drin sollten nach draußen schauen können, da sie sonst besonders gefährdet sind (gefangener Raum).

Sie haben die "höchstwahrscheinlich" gelesen. Auskunft muß der Auftraggeber / Hallenbetreiber geben können.

2) die Trennwand zwischen Hallen:
Es müßte (höchstwahrscheinlich) ein Brandschutzkonzept geben, wo man die Zulässigkeit ableiten kann (Größe/Lage der Brandabschnitte etc.). Dies kann m.E. nicht Aufgabe einer Tischlerfirma sein. Der AG bzw. sein Planer muss die Zulässigkeit prüfen/vorgeben. Weisen Sie schriftlich darauf hin, daß dies nicht Ihre Aufgabe ist.

mfG
M. Koeppen
Fachplaner Brandschutz

Jens

Beitragvon Jens » Sa 03.03.2007 15:22

Hallo ibkoeppen,

danke für die schnelle Antwort. Mittlerweile hat sich bei der Sache etwas getan und es wurde diskutiert. Das Material des Hallenbüros wird wahrscheinlich Aluminium und die untere Füllung wird keine Sandwichplatte sondern aus 2 x Gipskarton mit je einem entsprechenden Aluminiumblech nach außen. Also Sandwichplatte selbst gebaut ohne Schaum. Die Verkleidungen der Hallenwände sollen nun aus B1 Schichtstoffplatten 8 mm werden, diese sollen auf eine Unterkonstruktion aus Holz geschraubt werden. Das alles soll dann wenigstens schwer entflammbar sein, denn ein richtiges Brandschutzkonzept ist nicht bekannt. Das ganze ist aber noch nicht ganz in Sack und Tüten. Na mal sehen was nächste Woche raus kommt.

Gruß Jens