Hallo,
kann mir jemand erklären was die Bezeichnung "fh1-Tür nach DIN 18082 - güteüberwacht vom Schlosserhandwerk Stuttgart - Fertigungsjahr 1969" auf einer Treppenhaustür bedeutet?
Gruß
Thomas Emmerich
Rauchschutztür ?
Herr Emmerich,
die Tür ist eine feuerhemmende Tür (= T 30-Tür), die nach DIN 18082 GEBAUT wurde, im Gegensatz z.B. zu Türen, die nach DIN 4102-5 und -8 GEPRÜFT werden.
Diese DIN-Reihe ist mittlerweile (zuletzt 03-2003) zurückgezogen und sollte "dem Wald- und Wiesenschlosser" ermöglichen, Feuerschutztüren handwerklich herzustellen. Heute werden derartige Türen nicht mehr verwendet, da keiner mehr auf die Idee kommt, diese selber herzustellen. Wär ja auch zu teuer. Die Güteüberwachung war in der Norm geregelt und ist vergleichbar mit dem heutigen Ü-Zeichen.
Die Tür hat keine Rauchschutzfunktion im Sinne der DIN 18095!
die Tür ist eine feuerhemmende Tür (= T 30-Tür), die nach DIN 18082 GEBAUT wurde, im Gegensatz z.B. zu Türen, die nach DIN 4102-5 und -8 GEPRÜFT werden.
Diese DIN-Reihe ist mittlerweile (zuletzt 03-2003) zurückgezogen und sollte "dem Wald- und Wiesenschlosser" ermöglichen, Feuerschutztüren handwerklich herzustellen. Heute werden derartige Türen nicht mehr verwendet, da keiner mehr auf die Idee kommt, diese selber herzustellen. Wär ja auch zu teuer. Die Güteüberwachung war in der Norm geregelt und ist vergleichbar mit dem heutigen Ü-Zeichen.
Die Tür hat keine Rauchschutzfunktion im Sinne der DIN 18095!
Hallo Hr. Müller,
vielen Dank für die Antwort.
Wenn ich alles richtig verstanden habe, ist eine solche Tür als Abtrennung zwischen einem notwentigen Flur und einem notwendigen Treppenhaus nicht (mehr) zugelassen, oder kann hier auf einen gewissen Bestandsschutz, wegen des Einbaus im Jahr 1969, gepocht werden?
Gruß
Thomas Emmerich
vielen Dank für die Antwort.
Wenn ich alles richtig verstanden habe, ist eine solche Tür als Abtrennung zwischen einem notwentigen Flur und einem notwendigen Treppenhaus nicht (mehr) zugelassen, oder kann hier auf einen gewissen Bestandsschutz, wegen des Einbaus im Jahr 1969, gepocht werden?
Gruß
Thomas Emmerich
Die Rauchschutztüre hat solange Bestandsschutz, solange diese ihre Funktion erfüllt. In der Regel sind die Türen sehr alt (wie Ihre auch: über 30 Jahre) und meist ist die Funktion (Schließfunktion, nicht zugelassene Änderungen - z.B. Einbau eines Panikschlosses mit Deaktivierung der untern und oberen Verriegelung, zu großer Spalt zwischen Türoberkante und Zargenunterkante, Zerstörung des Türblattes in Bodennähe, uvm.) nicht mehr gegeben. Zudem ist zwar die Türe zugelassen, jedoch der Einbau evtl. nicht. Zur damaligen Zeit konnte noch jeder eine Brandschutztür einbauen - die Ergebnisse sind z.T. haaresträubend. Insofern sind diese Türen in besonderm Maße zu überprüfen. Meine Erfahrung zeigt, daß die meisten Türen diesen Alters (insbesondere in Produktionsstätten) den Brandschutzanforderungen in der Praxis nicht mehr standhalten.
Prüfen Sie zumindest bspw. folgende Mindestbedingungen:
- einwandfrei Schließfunktion aus kleinem und großen Öffnungswinkel ("sanftes" Schließen der Türe, Einfallen des Schlosses)
Meist sind die Schlösser ausgetauscht worden. Siehe hierzu folgenden Artikel http://www.wik.info/wik/news/voll/1002017.html (Absatz: Austausch von Schlössern in Brand- und Rauchschutztüren)
- Abschottung Zarge - Wand, d.h. keine Lücke zwischen Wand und Zarge.
- Befestigung der Zarge. Damals verwendete man häufig Z-Zargen mit einer punktgeschweißten Gegenzarge. Vielleicht ist dies hier der Fall. Die Schweißpunkte sollten aufgrund des Alters zumindest nicht gebrochen sein.
Für weitere Anregungen stehe ich gerne zur Verfügung. Die Herstellerfirmen geben nach meiner Erfahrung auch gerne Auskunft.
Prüfen Sie zumindest bspw. folgende Mindestbedingungen:
- einwandfrei Schließfunktion aus kleinem und großen Öffnungswinkel ("sanftes" Schließen der Türe, Einfallen des Schlosses)
Meist sind die Schlösser ausgetauscht worden. Siehe hierzu folgenden Artikel http://www.wik.info/wik/news/voll/1002017.html (Absatz: Austausch von Schlössern in Brand- und Rauchschutztüren)
- Abschottung Zarge - Wand, d.h. keine Lücke zwischen Wand und Zarge.
- Befestigung der Zarge. Damals verwendete man häufig Z-Zargen mit einer punktgeschweißten Gegenzarge. Vielleicht ist dies hier der Fall. Die Schweißpunkte sollten aufgrund des Alters zumindest nicht gebrochen sein.
Für weitere Anregungen stehe ich gerne zur Verfügung. Die Herstellerfirmen geben nach meiner Erfahrung auch gerne Auskunft.
Re: Rauchschutztür ?
zu diesem Thema habe ich auch eine Frage, da in einem unserer Gebäude (Baujahr 1950er) FH1-Türen verbaut sind und leider keine Unterlagen dazu vorliegen:
Gehe ich richtig in der Annahme, dass bereits damals die Türen selbstschließend ausgeführt sein mussten? Denn alle anderen vergleichbaren Türen im Gebäude sind selbstschließend, nur eine nicht.
Sinn würde es ja machen - und ich vermute, dass die Feder gebrochen/ defekt ist und die Wartung vom Eigentümer schon länger vernachlässigt wurde :(
Und in dem Zusammenhang: unterliegen auch die FH-Türen der Instandsetzungsvorgabe gem. ASR A1.7?
Gehe ich richtig in der Annahme, dass bereits damals die Türen selbstschließend ausgeführt sein mussten? Denn alle anderen vergleichbaren Türen im Gebäude sind selbstschließend, nur eine nicht.
Sinn würde es ja machen - und ich vermute, dass die Feder gebrochen/ defekt ist und die Wartung vom Eigentümer schon länger vernachlässigt wurde :(
Und in dem Zusammenhang: unterliegen auch die FH-Türen der Instandsetzungsvorgabe gem. ASR A1.7?
Re: Rauchschutztür ?
@THE
zu beiden Fragen lautet die Antwort: Ja.
Gruß
C. Lammer
zu beiden Fragen lautet die Antwort: Ja.
Gruß
C. Lammer