Drucker im Fluchtweg

Brandschutzordnung -Konzept/ BVS, Instandhaltung, Ersatzmaßnahmen, Flucht- u. Rettungspläne, Umsetzung von Richtlinien, Gesetzgebungen usw.
S.Richter
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Drucker im Fluchtweg

Beitragvon S.Richter » Mo 10.03.2025 12:23

Hallo,

darf ein Drucker im Fluchtweg stehen wenn dieser überwacht ist (Melder) und die Lichte Mindestbreite von Hauptfluchtwegen abzüglich des Druckers nicht unterschreitet ?

H_Krüger
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Re: Drucker im Fluchtweg

Beitragvon H_Krüger » Di 11.03.2025 12:01

Hallo S-Richter,

ist es ein Flur oder ein notwendiger Flur?

Grüße

Holger

S.Richter
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Re: Drucker im Fluchtweg

Beitragvon S.Richter » Fr 14.03.2025 15:06

H_Krüger hat geschrieben:Hallo S-Richter,

ist es ein Flur oder ein notwendiger Flur?

Grüße

Holger


Hallo, es ist ein notwendiger Flur.

MErtelt
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Re: Drucker im Fluchtweg

Beitragvon MErtelt » Mo 30.06.2025 14:50

Guten Tag,

im notwendigen Flur (Fluchtweg) dürfen keine unnötigen Brandlasten stehen.
Ein Drucker (Laserdrucker) stellt immer eine Brandgefahr dar, da die Fixierwalze das Papier stark erwärmt und durch die Papierabrieb auch immer gut brennbare Stoffe vorhanden sind. Selbst mit einer regelmäßigen Wartung / Prüfung hast du dort keine Argumentationsfreude.

In einer von mir betreuten Einrichtung wurde eine Brandschutzhaube beim Drucker installiert. Damit war der Brandschutzprüfer beruhigt und der Drucker durfte dort stehen bleiben.

Ansonsten grundsätzlich im notwendigen Flur ein No-Go auf Denglisch...

THE
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Re: Drucker im Fluchtweg

Beitragvon THE » Mo 21.07.2025 15:09

MErtelt hat geschrieben:In einer von mir betreuten Einrichtung wurde eine Brandschutzhaube beim Drucker installiert. Damit war der Brandschutzprüfer beruhigt und der Drucker durfte dort stehen bleiben.


Die Brandschutzhaube hatten wir auch mal bei Druckern ins Auge gefasst - allerdings spielte die UVB nicht mit, da die Hauben keine Zulassung hatten :sad:

Werkfeuerwehr
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Re: Drucker im Fluchtweg

Beitragvon Werkfeuerwehr » Di 30.09.2025 14:44

Hallo

Drucker im Flur

Grundsätzlich gilt

Verkehrs- und Fluchtwege müssen freigehalten werden, d. h. sie dürfen in ihrer lichten Breite und Höhe nicht eingeschränkt werden. Gegenstände, Fahrzeuge, Ausstellungsvitrinen, Mobiliar und dergl.

Wie breit müssen Flucht und Rettungswege sein?
Bei bis zu 20 Personen beträgt die Breite 1 m, bei bis zu 200 Personen 1,2 m, bei bis zu 300 Personen 1,8 m und bei bis zu 400 Personen 2,4 m. Durch Türen darf die Mindestbreite von Fluren um höchstens 15 cm eingeschränkt werden, soweit die lichte Breite nicht weniger als 80 cm beträgt.

gruß Michael