Guten Tag,
wir haben ein Gebäude, das aus einem Wirtschaftsteil (früher Lager, später Gaststättensaal, jetzt wieder etwas private Lagerung) und einem Wohnteil besteht. Insgesamt Gebäudeklasse 3. Die Wand dazwischen ist weitgehend eine Brandwand, wäre jedenfalls dahingehend zu ertüchtigen. Ist dann der Wohnteil eine Gebäudeklasse 2 (die übrigen Bedingungen vorausgesetzt) ? Und wäre dann die Brandwand nach den Bedingungen einer Gkl 2 oder Gkl 3 auszuführen?
Vielen Dank schon mal und auch danke für dieses informative Forum.
Durch Brandwand abgeteilt: Gebäudeklasse 2?
Re: Durch Brandwand abgeteilt: Gebäudeklasse 2?
EIN Gebäude ist immer EINER Gebäudeklasse zugeordnet. Ein GebäudeTEIL kann daher auch nie eine eigene Gebäudeklasse haben.
Ob denn die BRANDwand überhaupt noch erforderlich ist, müsste im Einzelfall geprüft werden (im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens).
Gruß
C. Lammer
Ob denn die BRANDwand überhaupt noch erforderlich ist, müsste im Einzelfall geprüft werden (im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens).
Gruß
C. Lammer
Re: Durch Brandwand abgeteilt: Gebäudeklasse 2?
Guten Tag, und danke, C.Lammer.
Ich hatte dabei an Reihenhäuser/Doppelhäuser gedacht, die werden ja auch wohl eher als Einzelgebäude der Klasse 2 betrachtet und sind durch Brandwände getrennt (oder die auch nicht?)
Da wär's doch recht logisch, wenn auch andere durch eine Brandwand geteilten Gebäude jeweils Klasse 2 wären.
Schade, war so eine Hoffung auf Vereinfachung.
Ebenfalls Grüße,
Knut
Ich hatte dabei an Reihenhäuser/Doppelhäuser gedacht, die werden ja auch wohl eher als Einzelgebäude der Klasse 2 betrachtet und sind durch Brandwände getrennt (oder die auch nicht?)
Da wär's doch recht logisch, wenn auch andere durch eine Brandwand geteilten Gebäude jeweils Klasse 2 wären.
Schade, war so eine Hoffung auf Vereinfachung.
Ebenfalls Grüße,
Knut
Re: Durch Brandwand abgeteilt: Gebäudeklasse 2?
So einfach ist das nicht.
Um bei Ihrem Beispiel mit den Reihenhäusern zu bleiben; hier kommt es auf die Frage an, ob die Gebäude auf einem gemeinsamen Grundstück oder jedes Gebäude auf einem separaten Grundstück steht. Wenn letzteres der Fall ist, dann wird jedes Gebäude eigenständig betrachtet.
Die von Ihnen erhoffte Vereinfachung sehe ich pauschal nicht, da jedes Gebäude seine eigene Gebäudeabschlusswand (= Brandwand) besitzen müsste.
Wir kommen hier aber auch an die Grenze von dem, was ein Forum leisten kann. Letztendlich muss sich das Ganze ein Sachverständiger im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren anschauen, um eine für Sie passende Lösung zu finden.
Gruß
C. Lammer
Um bei Ihrem Beispiel mit den Reihenhäusern zu bleiben; hier kommt es auf die Frage an, ob die Gebäude auf einem gemeinsamen Grundstück oder jedes Gebäude auf einem separaten Grundstück steht. Wenn letzteres der Fall ist, dann wird jedes Gebäude eigenständig betrachtet.
Die von Ihnen erhoffte Vereinfachung sehe ich pauschal nicht, da jedes Gebäude seine eigene Gebäudeabschlusswand (= Brandwand) besitzen müsste.
Wir kommen hier aber auch an die Grenze von dem, was ein Forum leisten kann. Letztendlich muss sich das Ganze ein Sachverständiger im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren anschauen, um eine für Sie passende Lösung zu finden.
Gruß
C. Lammer
Re: Durch Brandwand abgeteilt: Gebäudeklasse 2?
Moin, C.Lammer und das Forum,
danke für die nochmalige Antwort... Ich bin geneigt, "so einfach ist das nicht" durch "so logisch ist das nicht" zu ersetzen, denn dass das Feuer sich durch eine Grundstücksgrenze abhalten lässt, scheint ja doch eher unwahrscheinlich. Aber so ist das nun mal...
Klar geht es im Rahmen des Genehmigungsverfahrens dann um die Ansicht des Sachverständigen, es wäre nur halt schön, wenn man vor der Planung schon einschätzen könnte, was man sich planerisch leisten kann und was sich von vorn weg als unrealistisch erweist... Anders herum sind wir schon mal ein bisschen hart gelandet...
Tschüs, Knut
danke für die nochmalige Antwort... Ich bin geneigt, "so einfach ist das nicht" durch "so logisch ist das nicht" zu ersetzen, denn dass das Feuer sich durch eine Grundstücksgrenze abhalten lässt, scheint ja doch eher unwahrscheinlich. Aber so ist das nun mal...
Klar geht es im Rahmen des Genehmigungsverfahrens dann um die Ansicht des Sachverständigen, es wäre nur halt schön, wenn man vor der Planung schon einschätzen könnte, was man sich planerisch leisten kann und was sich von vorn weg als unrealistisch erweist... Anders herum sind wir schon mal ein bisschen hart gelandet...
Tschüs, Knut
Re: Durch Brandwand abgeteilt: Gebäudeklasse 2?
Hallo Knut,
ich muss Ihnen widersprechen. Die Sichtweise ist eine andere.
Eine Grundstückgrenze stellt - allgemein betrachtet - auch eine Eigentumsgrenze dar. Und zu fremden Eigentum zieht der Gesetzgeber eine andere Linie und zwar derart, dass nicht "nur" eine brandschutztechnische bemessene Trennwand, sondern eine Brandwand in Form einer Gebäudeabschlusswand gefordert wird.
Gruß
C. Lammer
ich muss Ihnen widersprechen. Die Sichtweise ist eine andere.
Eine Grundstückgrenze stellt - allgemein betrachtet - auch eine Eigentumsgrenze dar. Und zu fremden Eigentum zieht der Gesetzgeber eine andere Linie und zwar derart, dass nicht "nur" eine brandschutztechnische bemessene Trennwand, sondern eine Brandwand in Form einer Gebäudeabschlusswand gefordert wird.
Gruß
C. Lammer