Hallo Kollegen,
bitte folgende BG-Regel beachten
"BGR 216 Optische Sicherheitsleitsysteme (einschließlich Sicherheitsbeleuchtung)"
Diese BG-Regel konkretisiert folgende staatliche und berufsgenossenschaftliche Arbeitsschutzvorschriften:
– § 9 Abs. 3 Satz 1 und § 10 Abs. 1 Sätze 1 und 2 Arbeitsschutzgesetz,
– § 7 Abs. 4 und § 19 Sätze 2 und 3 Arbeitsstättenverordnung,
– § 7 Abs. 2, § 14, § 19 Abs. 3, § 30 Abs. 2 und § 39 Abs. 1 der
Unfallverhütungsvorschrift "Allgemeine Vorschriften" (BGV A1, bisherige VBG 1) sowie § 2 Nr. 11 und § 10 Abs. 3 der Unfallver-hütungsvorschrift "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" (BGV A8, bisherige VBG 125).
Die entsprechenden Gesetzestexte sind in Anhang 2 dieser BG-Regel aufgeführt.
Mit den besten Grüßen aus dem schönen Thüringen
Gunter Hübschmann