Hallo,
unser Sachversicherer hat eine spezielle Versicherungsbedingung:
- jährliche Prüfung elektrischer Anlagen durch einen von VDS - anerkannten Prüfsachverständigen nach VdS 2871 : 2020-03
1) Was bedeutet diese Bedingung im Falle eines Brandes, wenn die Brandursache nicht die elektrische Anlage ist?
2) Gibt es überhaupt Sachversicherer, die diese Bedingung nicht fordern?
3) Bestehen rechtliche Möglichkeiten, diesen Passus zu streichen, sofern es sich um Verwaltungsgebäude, Wohnhochhäuser oder kulturell genutzte Gebäude handelt?
Unsere elektr. Anlagen werden gemäß DGUV Forderung durch eine Elektro- Fachfirma geprüft.
Vielen Dank für viele Antworten
H.Becker
Sachversicherer
Re: Sachversicherer
Guten Tag,
am besten Sie besprechen das direkt mit ihrem Versicherer.
Gruß
C. Lammer
am besten Sie besprechen das direkt mit ihrem Versicherer.
Gruß
C. Lammer