EVAKUIERUNGSÜBUNG

Brandschutzordnung -Konzept/ BVS, Instandhaltung, Ersatzmaßnahmen, Flucht- u. Rettungspläne, Umsetzung von Richtlinien, Gesetzgebungen usw.
19Alex73
Beiträge: 13
Registriert: Di 06.12.2016 11:57

EVAKUIERUNGSÜBUNG

Beitragvon 19Alex73 » Mo 21.08.2023 7:16

Hallo zusammen,

ich arbeite in einer Behörde und bin unter anderem für den betrieblichen Brandschutz als Brandschutzbeauftragter zuständig. Die Betreiberverantwortung wurde dem jetzigen Eigentümer des Gebäudes übertragen. Das bedeutet, dass alle brandschutztechnischen Anlagen im Auftrag des Eigentümer von einem Dienstleister betreut werden.

Zur Vorbereitung eine Evakuierungsübung gibt es eine Checkliste die noch aus der Zeit stammt als unsere Behörde Eigentümer des Gebäudes war und auch die Betreiberverantwortung trug.

Unter anderem sind in dieser Checkliste folgende Fragen aufgeführt:

Sind ausreichend Feuerwehrzufahrten und Stellflächen vorhanden und diese ausreichend gekennzeichnet.
Sind alle Alamierungseinrichtungen funktionstüchtig und vorschriftsmäßig gewartet.
Sind Feuerlöscheinrichtungen vorhanden und vorschriftsmäßig gewartet.
Sind alle Brandschutztüren funktionstüchtig und vorschriftsmäßig gewartet.
Ist eine funktionstüchtige und vorschriftsmäßig gewartet Brandmeldeanlage vorhanden.
Ist eine funktionstüchtige und vorschriftsmäßig gewartet Notstromversorgung vorhanden.
Ist eine funktionstüchtige und vorschriftsmäßig gewartet RWA vorhanden.

Als betrieblicher Brandschutzbeauftragter und Wegfall der Betreiberverantwortung möchte ich diese Fragen zu den brandschutztechnischen Anlagen aus der Checkliste löschen.

Was haltet ihr davon oder hat jemand bereits Erfahrung gesammelt. Würde mich über Tipps etc. sehr freuen

Viele Grüße
Alex

Werkfeuerwehr
Beiträge: 15
Registriert: Mo 22.08.2022 11:26

Re: EVAKUIERUNGSÜBUNG

Beitragvon Werkfeuerwehr » Di 29.08.2023 10:02

Hallo

nur mal so als Gegenfrage was machst du bei Beanstandungen.

was machst du wenn der Betreiber z. B. Feuerlöscheinrichtungen nicht richtig wartet lässt usw..

was machst du wenn dir Unregelmäßigkeiten auffallen!

Ich arbeite in einem Industriepark, bin dort bei der Werkfeuerwehr und teilweise für einige Unternehmen als Brandschutzbeauftragter bestellt.
Die Unternehmen veranlassen die Prüfungen überwiegend selbst, ich kontrolliere bzw. bekomme immer bescheid wenn was ansteht /defekt oder sonstige Themen anliegen. Ich Persönlich lass mich da, auf kein Ungewissheit ein. Das empfehle ich dir auch !
Sollten größere Aktionen Brandschutztechnisch geplant sein, habe ich vor ab die Info´s und kann mit der Geschäftsleitung des jeweiligen Betriebes reagieren.
Du kannst dich nicht aus der Aufsichtspflicht raus nehmen, du solltest das so sehen wie ein Dienstleister der als Brandschutzbeauftragter
für ein Unternehmen bestellt ist.

Gruss Michael