Brandschutzordnung und Betriebsrat

Brandschutzordnung -Konzept/ BVS, Instandhaltung, Ersatzmaßnahmen, Flucht- u. Rettungspläne, Umsetzung von Richtlinien, Gesetzgebungen usw.
Daniel0815
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Brandschutzordnung und Betriebsrat

Beitragvon Daniel0815 » Fr 24.03.2023 10:46

Hallo zusammen,

Nachdem ich mit zusammen mit der Geschäftsführung die Brandschutzordnung auf die Beine gestellt und
bekannt gemacht habe, kamen schon erste Reaktionen - was zu erwarten war.

Allerdings meint jetzt der Betriebsrat hätte da ein Mitbestimmungsrecht, was ich aber nirgend direkt gefunden habe.
Auf Umwegen hat er natürlich das Recht im Arbeitsschutz mitzubestimmen, was ja Brände auch mit einschließt.

Jetzt stellt sich mir aber die Frage inwiefern der Betriebsrat da eingreifen kann.
Er hat ja nicht die nötige Kompetenz zu Beurteilung von Brandgefahren.

Das Problem ist, dass die sich da gerade ziemlich einbringen wollen, um alles mögliche zu verhindern, aber die Regelungen der BSO sind
ja da, um die Mitarbeiter zu schützen und ein Dagegenwirken ist nicht gerade zielführend und das genaue Gegenteil davon, was der Betriebsrat machen soll.

Habt ihr Quellen, über die Mitbestimmung des Betriebsrats und wie das genau geregelt ist?
Ich habe leider gar nichts verbindliches gefunden.

Grüße
Daniel

Nachtrag:
Ich habe hier noch ein paar ältere Beiträge zu dem Thema gefunden, allerdings sind diese schon sehr alt.

Daher würde ich die Frage etwas präzisieren, ob es da inzwischen Änderungen oder Klarstellungen gibt.

Werkfeuerwehr
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Re: Brandschutzordnung und Betriebsrat

Beitragvon Werkfeuerwehr » Mo 27.03.2023 5:38

Hallo

Also Grundsätzlich ist der Geschäftsführer für den Brandschutz verantwortlich, dieser kann ein Brandschutzbeauftragter hinzu ziehen, dieser muss eine entsprechende Ausbildung haben.

es sind mehrere Gesetze einzuhalten Arbeitsrecht, Gefährdungsbeurteilung usw..
Der Geschäftsführer kann muss aber nicht mit dem Betriebsrat zusammen die Brandschutzhelfer bzw. Evakuierungshelfer auswählen und die Bereitschaft abfragen.

Der Betriebsrat kann nach §89 BetrVG die Brandschutzordnung ansprechen allerdings nur nach Arbeits- bzw. Betrieblichen Umweltschutzgründen.
Er kann den Geschäftsführer bitten die Ordnung in mehreren Sprachen auszugeben Deutsch ist aber die Amtssprache.

es gibt noch viele mehr schaue in deine Unterlagen als Brandschutzbeauftragter

gruss Michael

Daniel0815
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Re: Brandschutzordnung und Betriebsrat

Beitragvon Daniel0815 » Di 04.04.2023 11:19

Hallo Michael,

die meisten Sachen die du schreibst haben leider nicht sehr viel mit meiner Frage zu tun und geben da auch keine Klarheit.
Aber danke für deine Mühe :-)

Das §89 BetrVG regelt nicht die Mitbestimmung an einer Brandschutzordnung. Das geschieht nur über die Umwege mit dem Arbeitsschutz,
der auch den Schutz vor Bränden beinhaltet.

Die Mitbestimmung des ist auch über andere Gesetze geregelt bzw. eindeutiger definiert, nicht nur über den von dir erwähnten Paragraph.
Mitbestimmung bezieht sich beim Arbeitsschutz nämlich hauptsächlich auf die Gefährdungsbeurteilung, wie diese durchgeführt wird und noch auch die Maßnahmen, sofern diese lediglich Rahmenbestimmungen unterliegen.

Es gibt nirgends eine Regelung dafür, dass der Betriebsrat ein Recht an Mitbestimmung bei der Brandschutzordnung hat.
Lediglich Hinweise und Gesetzesurteile sind auffindbar, die den Brandschutz höher stellen, als eine Mitbestimmung des Betriebsrats.

Ich persönlich habe es nun so geregelt.

Brandschutzordnung erstellt und dem Betriebsrat erklärt was gemeint ist und warum, da vieles auf Regeln beruht, die seitens unserer BG
einzuhalten sind. Ebenso wie die Forderungen der Versicherung, da diese auch verbindlich sind, um den Versicherungsschutz zu erhalten.

Dann habe ich die Gefährdungsbeurteilung nur auf den Brandschutz bezogen durchgeführt, da das bei uns schneller realisierbar ist (weil ich es mache) und nicht auf den entsprechenden Vorgesetzen warten muss.....ist aber ein internes Problem.
Jedenfalls ist dann mein Brandschutzthema fürs erst dann bald nahezu erledigt.

Angewandt habe ich hier dann sämtliche Regularien mit Einzelmaßnahmen oder auch Rahmenbedingungen für die Vermeidung der Gefährdungen.
Die Gefährdungsbeurteilung (Brandschutz allgemein) habe ich nun dem Betriebsrat gegeben, damit er noch drüber schauen kann und sich einbringen, falls denen noch weitere oder bessere Maßnahmen einfallen.
So hat der Betriebsrat auch seiner Mitbestimmung nachkommen können bzw. sogar seiner Pflicht zur Mitgestaltung.

Anschließend werde ich die Maßnahmen mit dem Betriebsrat noch durchsprechen und dann geht es weiter zu den Vorgesetzten, die das dann umsetzen können....und der Betriebsrat kann es zus. im Auge behalten.


Ich denke das war ein guter Weg, um den Betriebsrat mit einzubinden.
War ein riesiges (aber spannendes) Stück Arbeit das zu klären, damit es möglichst in den gesetzlichen Vorschriften liegt und ich musste mir
dazu teilweise die Gesetze bzgl. Betriebsrat durchlesen.

Falls ich demnächst die Zeit finde, füge ich noch die Paragraphen und Urteile des BAG ein worauf ich mich bezogen habe.

Grüße
Daniel