Sorry leider nie die Meldung bekommen, dass es eine Antwort gab und dann vergessen irgendwann nachzuschauen.
Werkfeuerwehr hat geschrieben:Hallo
zuerst würde mich mal die Auffangmöglichkeit des Gebäudes interessieren, ob Löschwassersperren elektromechanische oder Händische oder Auffangwanne
Altölfass Doppelwandig ausgeführt;
200 l Fässer nach Nutzung auf Auffangwannen;
keine mir weiteren bekannten Rückhaltemöglichkeiten
Werkfeuerwehr hat geschrieben:sowie die Zu und Abluft,
Gebäudegröße ca. 3.800 m²
RWA: ca. 60 m² aerodyn.
zusätzlich ca. 600 m² aufschmelzende Fläche im oberen Hallendrittel
Zuluft in drei Himmelsrichtungen mit insgesamt ca. 60 m² nach MIndBauRL ausreichend (Punkt 5.7.1.1)
weitere Flächen nur aufschmelzenden oder händisch öffenbar;
äquivalente Branddauer < 30 Minuten, erdgeschossig --> nach 7.5.2 MIndBauRL ohne FWD errichtbar (vorhanden: Mauerwerk F90, Anbau Stahl F0, Dachtragwerk gesamt F0)
Werkfeuerwehr hat geschrieben:Sprinkleranlage ja oder nein, Brandmeldeanlage (Ausführung), Störfallmelder
Keine Sprinkleranlage;
Keine Brandmeldeanlage
Keine Störfallmelder
Werkfeuerwehr hat geschrieben:hinzu kommt ist die Halle laut Brandschutzkonzept für den Inhalt des Gebäudes gebaut welche Lagerklassen.
Haupthalle ist als Werkstatt errichtet (~1920); die Ölfässer entsprechen dem "Arbeitsbedarf"für die Wartung, wobei ich mir nicht sicher bin, wie man den Produktions- und Arbeitsgang definiert.
Also das Gebäude ist ein Werkstattgebäude, kein Lagergebäude. Aufgrund der unterschiedlichen notwendigen Betriebsstoffe summiert sich die Anzahl an Ölen aber hoch und überschreitet ggf. die Vorgaben der TRGS 510.
clammer hat geschrieben:Die TRGS 510 beginnt unter 1 mit dem Anwendungsbereich. Da mal nachschauen.
Laut TRGS 510:
Abschnitt 1 (3)
Diese TRGS gilt nicht für
1. Stoffe, die sich im Produktions- oder Arbeitsgang befinden,
Abschnitt 1(2) Nr. 2
Die TRGS 510 gilt auch für,
das Bereithalten von Gefahrstoffen in größeren Mengen, als für den Produktions- und Ar-
beitsgang angemessen; von einer angemessenen Menge kann ausgegangen werden,
wenn der Tages-/Schichtbedarf nicht überschritten wird, oder wenn er nur überschritten
wird, weil die nächstgrößere handelsübliche Gebindegröße verwendet wird
Jede Sorte ist nur einmalig da, und entspricht dem kleinsten verfügbaren Gebinde. In der Halle befindliche Gebinde wurden bereits verwendet. Die nächste Verwendung kann ggf. erst in zwei Wochen stattfinden.
Ist der Stoff damit noch im Produktions- und Arbeitsgang? Die angemessene Menge wurde ja nur überschritten, weil die nächstgrößere handelsübliche Gebindegröße verwendet wurde.