Haftung bei abgeschalteten Gruppen der BMA
Verfasst: Di 09.11.2021 11:01
Hallo zusammen,
ich bin in unseren Unternehmen der stellv. BSB. Es handelt sich um ein mittelständiges Maschinenbauunternehmen.
Unter anderen stellen wir auch Durchlauföfen her die auch bei uns am Standort in Betrieb genommen und getestet werden.
Die Öfen werden dann über Nacht "ausgestunken". Die Öfen werden also auf Betriebstemperatur gebracht und während der langen Aufheizphase
kommt es sehr oft vor das Öl Rückstände oder andere Stoffe sich quasi in Rauch auflösen.
Mein Vorgesetzter BSB handhabt es folgendermaßen: Er schaltet die Betreffende Gruppe der BMA ab und lässt sie über Nacht aus.
Natürlich sind nachts keine Mitarbeiter im Werk die die Anlage beobachten usw.
Jetzt habe ich mir mal Gedanken bezüglich der Haftung gemacht. Was wäre denn wenn nachts in der Halle ein Brand ausbricht und der Nachtwächter grade nicht auf Rundgang ist, sind wir als BSB dann persönlich haftbar da wir die Gruppe über Nacht rausgenommen haben?
Grüße
Christof
ich bin in unseren Unternehmen der stellv. BSB. Es handelt sich um ein mittelständiges Maschinenbauunternehmen.
Unter anderen stellen wir auch Durchlauföfen her die auch bei uns am Standort in Betrieb genommen und getestet werden.
Die Öfen werden dann über Nacht "ausgestunken". Die Öfen werden also auf Betriebstemperatur gebracht und während der langen Aufheizphase
kommt es sehr oft vor das Öl Rückstände oder andere Stoffe sich quasi in Rauch auflösen.
Mein Vorgesetzter BSB handhabt es folgendermaßen: Er schaltet die Betreffende Gruppe der BMA ab und lässt sie über Nacht aus.
Natürlich sind nachts keine Mitarbeiter im Werk die die Anlage beobachten usw.
Jetzt habe ich mir mal Gedanken bezüglich der Haftung gemacht. Was wäre denn wenn nachts in der Halle ein Brand ausbricht und der Nachtwächter grade nicht auf Rundgang ist, sind wir als BSB dann persönlich haftbar da wir die Gruppe über Nacht rausgenommen haben?
Grüße
Christof