Einhausungen im Fluchttreppenhaus

Brandschutzordnung -Konzept/ BVS, Instandhaltung, Ersatzmaßnahmen, Flucht- u. Rettungspläne, Umsetzung von Richtlinien, Gesetzgebungen usw.
19Alex73
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Einhausungen im Fluchttreppenhaus

Beitragvon 19Alex73 » Do 26.08.2021 14:40

Hallo zusammen,

in unserer Behörde wurden in einem Fluchttreppenhaus (4 Etagen) jeweils in jeder Etage am Treppenabgang, wegen Sanierungsarbeiten, eine Einhausung errichtet. Diese ragt jeweils ca. 60 cm in den Fluchtweg. Von der Einhausung bis zum Treppengeländer sind es dann nochmal ca. 30 cm Abstand zum durchquetschen. Die Einhausungen verfügen an beiden Seiten über eine Reißverschlusstüre. Diese beiden Reisverschlusstüren (funktionieren nicht immer korrekt) sollen im Evakuierungsfall von den flüchtenden Personen geöffnet werden. Die Flucht würde dann quasi durch die Einhausungen erfolgen. Ein entsprechender Hinweis soll an jede Reißverschlusstüre aufgehangen werden.

Das Ganze wurde von dem beauftragten und verantwortlichen Fachplaner mit einem SiGeKo in Absprache mit einem Ingenieurbüro (Schwerpunkt Brandschutz) begangen und genehmigt.

Ich als der betrieblicher Brandschutzbeauftragte habe vor Errichtung dieser Einhausung meine Bedenken mündlich meinem Vorgesetzten mitgeteilt (nicht einfaches öffnen, Stolpergefahr, zu geringe breite). Nun ist fast ein Monat vergangen und aktuell hat nun mein Vorgesetzter an den verantwortlichen Fachplaner schriftlich Bedenken zu dieser Situation (Einhausungen teilweise falsch eingebaut, Reißverschlüsse klemmen, nicht Einhaltung einer korrekten Fluchtwegbreite) schriftlich angemeldet. Dieser will nun nochmals diese Situation vom SiGeKo bewerten lassen.

Die Behörde ist derzeit wegen Corona und der Möglichkeit zur Heimarbeit weniger als 50% ausgelastet. Dieses Treppenhaus ist mittels Hinweisschilder für den normalen Verkehr gesperrt. Lediglich bei Evakuierung darf dieses Fluchttreppenhaus genutzt werden. Dieses Fluchttreppenhaus würde maximal von 20 Personen im Evakuierungsfall genutzt werden. Es gibt auf jeder Etage weitere Möglichkeit andere Fluchttreppenhäuser zu nutzen, nur würden die 30 Meter dann überschritten werden.

Ich frage mich nun wie man allgemein mit dieser außergewöhnlichen Situation nun umgehen soll. Der Zustand wird auch einige Monate so bleiben und ggf. erhöht sich in der Zwischenzeit die Präsenz von Mitarbeiter*innen.

Vielleicht hat jemand schon ähnliche Erfahrung gemacht ?

Vielen Dank

Gruß
Alex