Hallo zusammen, wer kann mir weiterhelfen. Die Benennung zum Brandschutzbeauftragten bezieht sich auf den Standort der Firma.
Wenn jetzt ein neues Gebäude erstellt wird weitet sich die Benennung automatisch aus?
Danke für die Unterstützung.
Neues Gebäude am Standort
Re: Neues Gebäude am Standort
das dürfte davon abhängig sein, wie die Benennung formuliert ist - ob nur mit Firmenbereich auf einer Standortbeschränkung.
Laut Musterbestellung der DGUV Info 205-003 Anlage 1 sollte der Zuständigkeitsbereich festgehalten werden.
Laut Musterbestellung der DGUV Info 205-003 Anlage 1 sollte der Zuständigkeitsbereich festgehalten werden.
Re: Neues Gebäude am Standort
In der Benennung ist es wie folgt formuliert:
... für den Standort Hemmingen.......
... für den Standort Hemmingen.......
Re: Neues Gebäude am Standort
THE hat geschrieben:das dürfte davon abhängig sein, wie die Benennung formuliert ist - ob nur mit Firmenbereich auf einer Standortbeschränkung.
Laut Musterbestellung der DGUV Info 205-003 Anlage 1 sollte der Zuständigkeitsbereich festgehalten werden.
Die Festlegung des Zuständigkeitsbereiches ist auf jeden Fall erforderlich das stimmt.