Hallo,
Feuerlöschsprays sind nicht als Grundausstattung nach ASR A 2.2 anrechenbar siehe dazu auch:
https://www.baua.de/DE/Aufgaben/Geschaeftsfuehrung-von-Ausschuessen/ASTA/pdf/Loeschspraydosen.pdf?__blob=publicationFile&v=2Aber als zusätzliche Maßnahme können diese verwendet werden, das ganze stützt sich darauf, dass Löschspraydosen keine „handbetriebenen Geräte zur Bekämpfung von Entstehungsbränden“ im Sinne von Punkt 3.6 der ASRA2.2 sind:
(
3.6 Feuerlöscheinrichtungen im Sinne dieser Regel sind tragbare oder fahrbare Feuerlöscher, Wandhydranten und weitere handbetriebene Geräte zur Bekämpfung von Entstehungsbränden.
)
...und daher nicht als Feuerlöscher nach DIN EN 3-7:2007-10 gelten.
desweiteren müssten ja in der aktuell gültigen ASR dann folgendes beachtet werden:
"Für die Grundausstattung werden im Regelfall nur Feuerlöscher angerechnet, die jeweils über mindestens 6 Löschmitteleinheiten (LE) verfügen.
Abweichend davon können für die Grundausstattung bei normaler Brandgefährdung auch Feuerlöscher, die jeweils nur über mindestens 2 Löschmitteleinheiten (LE) verfügen, angerechnet werden, wenn:
-sich hierdurch eine Vereinfachung in der Bedienung ergibt, z. B. durch mindestens 25 % Gewichtsersparnis je Feuerlöscher,
-die Zugriffszeit, z. B. durch Halbierung der maximalen Entfernung zum nächstgelegenen Feuerlöscher nach Punkt 5.3, reduziert wird und
-die Anzahl der Brandschutzhelfer nach Punkt 7.3 verdoppelt wird."
Also selbst wenn eine offzielle Einstufung als Feuerlöschgerät nach DIN EN 3-7:2007-10 vorhanden sein würde, wäre der Zusatzaufwand doch wesentlich kostenintensiver als ein Feuerlöscher+Wartung. Es müsste alle 10 Meter eine Dose "hängen" und zusätzlich ein Brandschutzhelfer mehr vorhanden sein , für die Schulungskosten kann ich 10 Feuerlöscher kaufen.
Selbst dann würde ich aber sagen das die Versicherung im Brandfall nicht greift...
Also abschließend:
NEIN
Gruß
Firebird