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Weihnachtsdekorationen in Sonderbauten

Verfasst: Mi 31.10.2012 10:50
von pkusche
Hallo zusammen,
das Center-Management einer Verkaufsstätte in NRW fragt an, ob Weihnachtsdekorationen (künstliche Tannenbäume usw.) generell nicht brennbar sein müssen oder reicht schwer entflammbar? In der SBauVO NRW finde ich dazu keine Aussagen. Weiß jemand diesbezüglich etwas genaueres, möglichst mit Rechtsgrundlage?

Re: Weihnachtsdekorationen in Sonderbauten

Verfasst: Fr 09.11.2012 12:00
von Trekki
Vielleicht kannst du dich hierauf berufen:

Verkaufsstättenverordnung Bayern
§ 20
Ausschmücken von Räumen
(1) 1 Räume, die dem Aufenthalt einer größeren Anzahl von Menschen dienen, und Rettungswege aus solchen Räumen dürfen nicht mit leicht entzündbaren Stoffen ausgeschmückt werden. 2 Papier und Kunststoffe dürfen hierfür nur verwendet werden, wenn sie mindestens schwer entflammbar sind und nicht brennend abtropfen. 3 Brennbare Stoffe müssen von Feuerstätten mindestens 50 cm entfernt sein. 4 Zu- und Ausgänge und Hinweise auf Ausgänge dürfen durch Ausschmückungsgegenstände nicht verstellt oder verhängt werden.

(2) Elektrische Leuchten dürfen in Räumen nicht so mit brennbaren Stoffen umgeben werden, daß diese entzündet werden können.