Seite 1 von 1

GUV-R 133 Ausrüstung mit Feuerlöschern

Verfasst: Fr 20.07.2012 12:42
von gilamonster2000
Bei der Zuordnung der Brandgefährdung bin ich mir manchmal unsicher.
Wo bringe ich Bereiche unter die nicht Handel, Verwaltung, Industrie oder Handwerk sind?
Konkreter: welche Brandgefährdung weise ich Hörsälen oder Tierhaltung (Klinikbereich) zu?
Wer hat hier Erfahrungen?

Re: GUV-R 133 Ausrüstung mit Feuerlöschern

Verfasst: Fr 20.07.2012 16:15
von clammer
Nach dem gesunden Menschenverstand :-)

Wen Sie aber unbedingt nach GUV und nicht nach AGBF ausstatten wollen:
Hörsäle: geringe Brandgefahr (Standardhörsaal)
Tierhaltung: hängt von vielen Faktoren* ab; würde ich gemäß AGBF pragmatisch lösen.
(* Klein-/Großtierhaltung, größe Tierhaltungsräume, Menge an Einstreu/Stroh etc.)

Gruß
C. Lammer

AGBF / Arbeitskreis Vorbeugender Brand- u. Gefahrenschutz:
"Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern" April 2002

Re: GUV-R 133 Ausrüstung mit Feuerlöschern

Verfasst: Mo 23.07.2012 8:14
von Gröb Uwe
Hallo,
im Tierbereich würde ich auf Pulverlöscher verzichten.
Bei den Hörsälen stimme ich Dir zu, geringe Brandgefahr.

Gruß
Uwe