GUV-R 133 Ausrüstung mit Feuerlöschern
Verfasst: Fr 20.07.2012 12:42
Bei der Zuordnung der Brandgefährdung bin ich mir manchmal unsicher.
Wo bringe ich Bereiche unter die nicht Handel, Verwaltung, Industrie oder Handwerk sind?
Konkreter: welche Brandgefährdung weise ich Hörsälen oder Tierhaltung (Klinikbereich) zu?
Wer hat hier Erfahrungen?
Wo bringe ich Bereiche unter die nicht Handel, Verwaltung, Industrie oder Handwerk sind?
Konkreter: welche Brandgefährdung weise ich Hörsälen oder Tierhaltung (Klinikbereich) zu?
Wer hat hier Erfahrungen?