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beleuchtete Fluchtwegbeschilderungen

Verfasst: Do 21.07.2011 22:55
von chips
Hallo Forum
Habe mal eine Frage :
Wer darf beleuchtete Fluchtwegbeschilderungen
prüfen oder eine Wartung durchführen ?
Und in welchen Abständen ist das Vorschrift.

MFG
chips

Re: beleuchtete Fluchtwegbeschilderungen

Verfasst: Fr 22.07.2011 16:43
von clammer
Die Leuchte: Elektrofachkraft
Das Schild: Sachkundige(r)
Rhythmus: jährlich

Gruß
C. Lammer

Re: beleuchtete Fluchtwegbeschilderungen

Verfasst: Fr 22.07.2011 16:47
von chips
Hallo C.Lammer
Danke für die schnelle Antwort
MFG
chips

Re: beleuchtete Fluchtwegbeschilderungen

Verfasst: Do 04.08.2011 8:20
von SaJa
Das ist so nicht korrekt !

Wartung: jährlich

Prüfung: monatlich !!! (Bei Zentralbatterieanlagen sind die Anzeigen am Sicherheitslichtgerät TÄGLICH zu kontrollieren.)

Neuere Anlagen prüfen sich automatisch und protokollieren dies auch automatisch. Bei älteren Anlagen muß die Prüfung manuell durchgeführt und dokumentiert werden.

Beschrieben ist dies in der DIN VDE 0108-100.

Re: beleuchtete Fluchtwegbeschilderungen

Verfasst: Fr 05.08.2011 10:02
von clammer
Doch!

Die Frage war nach beleuchteten Fluchtwegschildern; Ihre Aussagen treffen für hinterleuchtete Rettungszeichenleuchten zu.

Gruß
C. Lammer

Re: beleuchtete Fluchtwegbeschilderungen

Verfasst: Fr 05.08.2011 18:30
von chips
Hallo
So jetzt weiss ich bescheid
danke nochmals für Eure Mühe
Mfg
chips

Re: beleuchtete Fluchtwegbeschilderungen

Verfasst: Di 09.08.2011 10:06
von SaJa
clammer hat geschrieben:Doch!

Die Frage war nach beleuchteten Fluchtwegschildern; Ihre Aussagen treffen für hinterleuchtete Rettungszeichenleuchten zu.

Gruß
C. Lammer



Für mich war dies in seiner Aussage so aber nicht eindeutig.