Wartungsarbeiten
Verfasst: Do 27.01.2011 15:14
Hallo zusammen,
ich möchte folgenden Sachverhalt in den Raum stellen und Eure Meinung dazu hören:
Eine vom Gutachter geforderte Brandmeldeanlage wird in einer Schule gewartet. Für den Zeitraum der Wartung (ca. 5 Stunden) wird die Übertragungseinrichtung zur ständig besetzten Stelle unterbrochen und es kann keine Alarmierung der Feuerwehr erfolgen. Die Schule darf nach Gutachten aber nur "betrieben" werden, wenn eine funktionierende BMA vorhanden ist. Erlischt für diesen Zeitraum die Betriebserlaubnis des Gebäudes oder spielt dies keine Rolle?
Danke schonmal.
Gruß,
Sascha
ich möchte folgenden Sachverhalt in den Raum stellen und Eure Meinung dazu hören:
Eine vom Gutachter geforderte Brandmeldeanlage wird in einer Schule gewartet. Für den Zeitraum der Wartung (ca. 5 Stunden) wird die Übertragungseinrichtung zur ständig besetzten Stelle unterbrochen und es kann keine Alarmierung der Feuerwehr erfolgen. Die Schule darf nach Gutachten aber nur "betrieben" werden, wenn eine funktionierende BMA vorhanden ist. Erlischt für diesen Zeitraum die Betriebserlaubnis des Gebäudes oder spielt dies keine Rolle?
Danke schonmal.
Gruß,
Sascha