angemieteter Lagerraum

Brandschutzordnung -Konzept/ BVS, Instandhaltung, Ersatzmaßnahmen, Flucht- u. Rettungspläne, Umsetzung von Richtlinien, Gesetzgebungen usw.
Grünewald

angemieteter Lagerraum

Beitragvon Grünewald » Do 07.08.2008 9:56

Hallo,

ich habe die Fragestellung, dass ein Kunde einen ehemaligen Hangar als Lagerraum angemietet hat. Dort existiert keine Beschilderung und nur ein Ausgang. Der Hangar wird nur zum Lagern verwendet. Ist dies als Arbeitsstätte anzusehen? Müssen dort, bei der Lagerung von Flüssigdüngern, die gleiche Anzahl von Feuerlöschern wie in einem normalen Lager aufgestellt werden? Es kommt noch dazu, das es nur eine vorübergehende Lagerung sein wird (ca. 6-12 Monate).

Vielen Dank für die Hilfe!

Mit freundlichem Brandschutzgruß,

Theo Grünewald