Einkaufspark - Forderungen einer Brandschutzordnung
Verfasst: Di 22.04.2008 9:00
Hallo,
in einem großen Einkaufspark haben wir Verkaufsflächen gemietet und gehören zu den sogenannten "Großflächenmieter". Die Brandschutzordnung des Parkes fordert unter anderem, dass Großflächenmieter verpflichtet sind, pro volle 500 qm Mietfläche mindestens einen ausgebildeten Feuerwehrmann/-frau zu beschäftigen. Der Ausbildungsstand dieser Kräfte muss von der örtlichen, zuständigen Behörde anerkannt sein. Und weiter: Bei Alarm stellt der Mieter sicher, dass alle Aus- und Eingänge und Notausgänge seiner Mietfläche mit je einer Ordnungsperson besetzt werden.
Diese Forderungen der Brandschutzordnung ergeben für uns, dass insgesamt 35 Kräfte (18 Feuerwehr + 17 Türen) gestellt werden müssen. Es gibt aber insgesamt nur 19 ANgestellte, die in Schichten ARbeiten. Müssen wir das Personal aufstocken? Gibt es dafür rechtliche Grundlagen? Die Leitung des Kaufparkes ist sehr uneinsichtig und fordert diese Kräfte.
Ist es überhaupt zulässig, dass im Ernstfall sämtliche Türen besetzt sein müssen?
Über Antworten wäre ich sehr dankbar.
in einem großen Einkaufspark haben wir Verkaufsflächen gemietet und gehören zu den sogenannten "Großflächenmieter". Die Brandschutzordnung des Parkes fordert unter anderem, dass Großflächenmieter verpflichtet sind, pro volle 500 qm Mietfläche mindestens einen ausgebildeten Feuerwehrmann/-frau zu beschäftigen. Der Ausbildungsstand dieser Kräfte muss von der örtlichen, zuständigen Behörde anerkannt sein. Und weiter: Bei Alarm stellt der Mieter sicher, dass alle Aus- und Eingänge und Notausgänge seiner Mietfläche mit je einer Ordnungsperson besetzt werden.
Diese Forderungen der Brandschutzordnung ergeben für uns, dass insgesamt 35 Kräfte (18 Feuerwehr + 17 Türen) gestellt werden müssen. Es gibt aber insgesamt nur 19 ANgestellte, die in Schichten ARbeiten. Müssen wir das Personal aufstocken? Gibt es dafür rechtliche Grundlagen? Die Leitung des Kaufparkes ist sehr uneinsichtig und fordert diese Kräfte.
Ist es überhaupt zulässig, dass im Ernstfall sämtliche Türen besetzt sein müssen?
Über Antworten wäre ich sehr dankbar.