Hallo zusammen,
Ich muss für ein Werk wo ich zuständig bin eine Brandschutzordnung verfassen.
In dem Werk ist aber eine Fremdnutzung mit bei.
Frage für mich stellt sich muss ich die irgendwie mit einbringen in die Brandschutzordnung?
Ich danke euch schon einmal für eure Hilfe.
Brandschutzordnung mit Fremdnutzung auf Gelände
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Re: Brandschutzordnung mit Fremdnutzung auf Gelände
Hallo
ist die Nutzung im selben Gebäude oder nur Gelände
was steht in der Überlassung (Mietvertrag)
gruss Michael
ist die Nutzung im selben Gebäude oder nur Gelände
was steht in der Überlassung (Mietvertrag)
gruss Michael
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Re: Brandschutzordnung mit Fremdnutzung auf Gelände
Hallo STP-GroupL,
ist es nicht so das der BSO Teil A und B für alle Nutzer des Betriebsgeländes gilt.
In meiner BSO habe ich geschrieben:
Die nachstehende Brandschutzordnung Teil B richtet sich an alle Mitarbeiter ( Das Wort "Mitarbeiter" ist als geschlechtsneutral zu werten )
Dazu zählen Mitarbeiter folgender Unternhemen:
* dein Unternehmen
* Personaldienstleister
* Reinigungsdienste
* Wach - und Schließdienste
* Fremdfirmen
* Gäste
... und was sonst noch auf dem Betriebsgelände kreucht und fleucht
Fremdnutzung haben wir auch, die sind aber "Gäste" mit der Besonderheit das sie ein Unternehmen sind.
Diese haben die Pflicht Brandschutzhelfer zu stellen und sich auch an die BSO C zu halten.
Wenn es in dem Mietvertrag mit den "Gästen" vereinbart ist können diese aber auch mit den Pool der eigenen ( vom vermietenden Unternehmen ) Brandschutzhelfer abgedeckt werden.
Hierzu auch meine Frage, "muss" der Mieter als Brandschutzhelfer von mir ausgebildet werden, oder reicht es aus dem ausgebildeten die BSO C zur Verfügung zu stellen?
Grüße
Der Wasserkopf
ist es nicht so das der BSO Teil A und B für alle Nutzer des Betriebsgeländes gilt.
In meiner BSO habe ich geschrieben:
Die nachstehende Brandschutzordnung Teil B richtet sich an alle Mitarbeiter ( Das Wort "Mitarbeiter" ist als geschlechtsneutral zu werten )
Dazu zählen Mitarbeiter folgender Unternhemen:
* dein Unternehmen
* Personaldienstleister
* Reinigungsdienste
* Wach - und Schließdienste
* Fremdfirmen
* Gäste
... und was sonst noch auf dem Betriebsgelände kreucht und fleucht
Fremdnutzung haben wir auch, die sind aber "Gäste" mit der Besonderheit das sie ein Unternehmen sind.
Diese haben die Pflicht Brandschutzhelfer zu stellen und sich auch an die BSO C zu halten.
Wenn es in dem Mietvertrag mit den "Gästen" vereinbart ist können diese aber auch mit den Pool der eigenen ( vom vermietenden Unternehmen ) Brandschutzhelfer abgedeckt werden.
Hierzu auch meine Frage, "muss" der Mieter als Brandschutzhelfer von mir ausgebildet werden, oder reicht es aus dem ausgebildeten die BSO C zur Verfügung zu stellen?
Grüße
Der Wasserkopf