Haftung bei abgeschalteten Gruppen der BMA

Brandschutzordnung -Konzept/ BVS, Instandhaltung, Ersatzmaßnahmen, Flucht- u. Rettungspläne, Umsetzung von Richtlinien, Gesetzgebungen usw.
matula82
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Haftung bei abgeschalteten Gruppen der BMA

Beitragvon matula82 » Di 09.11.2021 11:01

Hallo zusammen,
ich bin in unseren Unternehmen der stellv. BSB. Es handelt sich um ein mittelständiges Maschinenbauunternehmen.
Unter anderen stellen wir auch Durchlauföfen her die auch bei uns am Standort in Betrieb genommen und getestet werden.
Die Öfen werden dann über Nacht "ausgestunken". Die Öfen werden also auf Betriebstemperatur gebracht und während der langen Aufheizphase
kommt es sehr oft vor das Öl Rückstände oder andere Stoffe sich quasi in Rauch auflösen.
Mein Vorgesetzter BSB handhabt es folgendermaßen: Er schaltet die Betreffende Gruppe der BMA ab und lässt sie über Nacht aus.
Natürlich sind nachts keine Mitarbeiter im Werk die die Anlage beobachten usw.
Jetzt habe ich mir mal Gedanken bezüglich der Haftung gemacht. Was wäre denn wenn nachts in der Halle ein Brand ausbricht und der Nachtwächter grade nicht auf Rundgang ist, sind wir als BSB dann persönlich haftbar da wir die Gruppe über Nacht rausgenommen haben?

Grüße
Christof

clammer
Beiträge: 607
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Re: Haftung bei abgeschalteten Gruppen der BMA

Beitragvon clammer » Mi 10.11.2021 9:20

Hallo Christof,

dies ist ein weites Feld unterschiedlicher Rechtsgebiete:

    Die Normen für BMA sehen vor, dass bei Abschaltungen Ersatzmaßnahmen festzulegen sind.
    Ist die BMA baurechtlich gefordert, sind die Ersatzmaßnahmen ggf. mit der Bauaufsichtsbehörde abzustimmen.
    Aus den Versicherungsbedingungen können sich noch weitere Anforderungen ergeben, wie zum Beispiel die Anzeige einer Gefahrenerhöhung.

Anzumerken ist, dass Schaltungen an der BMA nur von "beauftragten Personen" durchgeführt werden dürfen.

Gruß
C. Lammer

19Alex73
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Registriert: Di 06.12.2016 11:57

Re: Haftung bei abgeschalteten Gruppen der BMA

Beitragvon 19Alex73 » Fr 12.11.2021 20:21

Hallo Christof,

Grundsätzlich ist das schonmal ein starkes Stück.

Wenn unberechtigte so eine Anlage ausgeschaltet ist das sicherlich Manipulation und somit strafbar. Die BMA ist eine Versicherungsrelevanten Anlage und hat sicherlich ihren Grund und ihre Aufgabe. Wenn es keinen relevanten technischen Grund gibt diese auszuschalten ist das sicherlich ein Problem. Vor allem wenn es dann zu einem Brand kommt und keine Kompensationsmaßnahmen nachweisbar sind. Jemand der davon wusste wird dann sicherlich mit den Konsequenzen leben müssen.

Gruß
Alex