Hallo,
wo kann man Informationen/Vorschriften über das Laden von Elektro Fahrräder und Roller im Betrieb bekommen.
Ich habe das Problem, dass manchmal die Teile im Flur und in den Büroräumen aufgeladen werden.
Der Flur ist Flucht- und Rettungsweg also ist das verboten.
Wie sieht es im Büroraum aus?
Das Laden von privaten Elektrogeräten ist doch Geldwerter Vorteil und muss angezeigt werden beim Arbeitgeber oder?
Die Brandgefahr im Büro ist meiner Meinung genau so zu sehen wie im Flur.
Für PKW ist alles geregelt nur für Fahrräder und Roller mit Batteriebetrieb finde ich nichts.
Einziger Weg für mich wäre dies generell in der BSO zu verbieten.
N. Fröhlich
Laden von Elektro Fahrräder und Roller
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Re: Laden von Elektro Fahrräder und Roller
Letztendlich handelt es sich um elektrische Betriebsmittel. Und den Umgang mit privaten elektrischen Betriebsmittel sollte der Unternehmer regeln.
Gruß
C. Lammer
Gruß
C. Lammer
Re: Laden von Elektro Fahrräder und Roller
Vieleicht läßt sich bei dem Thema der Arbeitsschützer (FaSi) mit einbinden ?
Re: Laden von Elektro Fahrräder und Roller
Wir haben das so definiert, dass Akkus ja Gefahrgüter darstellen und aufgrund des Minimierungsgebotes daher Akkus in Büros nicht geladen werden dürfen.
Grundlage dafür ist neben der TRGS u.a. die VdS 3471:2020-06 (im Entwurf) "Ladestationen für Elektrostraßenfahrzeuge" - dort heißt es in Punkt 12 "Laden von Pedelecs bzw. E-Bikes" explizit im Unterpunkt q:
"Das Laden von Batterien am Arbeitsplatz ist zu untersagen. Soll den Mitarbeitern die Möglichkeit der Batterieladung während der Arbeitszeit gegeben werden, sind geeignete Schranksysteme mit integrierten Steckdosen an zentraler und überwachter Stelle bereitzustellen."
Solche Sicherheitsschränke für Akkuladungen kosten dann schon mal schnell ein paar Tausend Euros ...
In der VdS 3885:2020 (im Entwurf) heißt es im Punkt 5.2.1. "Baulicher Brandschutz" außerdem, dass das Laden von pedelecs und dgl. in einem separaten Raum vorzusehen ist. Eine ausreichende brandschutztechnische Trennung ist anzustreben (mindestens F30 und RS). Auch hier wird alternativ auf die Sicherheitsschränke verwiesen.
Grundlage dafür ist neben der TRGS u.a. die VdS 3471:2020-06 (im Entwurf) "Ladestationen für Elektrostraßenfahrzeuge" - dort heißt es in Punkt 12 "Laden von Pedelecs bzw. E-Bikes" explizit im Unterpunkt q:
"Das Laden von Batterien am Arbeitsplatz ist zu untersagen. Soll den Mitarbeitern die Möglichkeit der Batterieladung während der Arbeitszeit gegeben werden, sind geeignete Schranksysteme mit integrierten Steckdosen an zentraler und überwachter Stelle bereitzustellen."
Solche Sicherheitsschränke für Akkuladungen kosten dann schon mal schnell ein paar Tausend Euros ...
In der VdS 3885:2020 (im Entwurf) heißt es im Punkt 5.2.1. "Baulicher Brandschutz" außerdem, dass das Laden von pedelecs und dgl. in einem separaten Raum vorzusehen ist. Eine ausreichende brandschutztechnische Trennung ist anzustreben (mindestens F30 und RS). Auch hier wird alternativ auf die Sicherheitsschränke verwiesen.
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Re: Laden von Elektro Fahrräder und Roller
Danke für die Infos.
Die haben mir sehr geholfen.
N. Fröhlich
Die haben mir sehr geholfen.
N. Fröhlich
Re: Laden von Elektro Fahrräder und Roller
RKo hat geschrieben:Vieleicht läßt sich bei dem Thema der Arbeitsschützer (FaSi) mit einbinden ?
JA wäre definitiv eine gute Idee