Hallo zusammen!

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
Frank Wessels

Hallo zusammen!

Beitragvon Frank Wessels » Mi 10.01.2007 10:51

Wir beschäftigen uns u.a. mit der Erstellung von Feuerwehrplänen. Neulich bin ich zur Aufnahme in einem Objekt gewesen, wo ich noch Türen FH1 nach 18082 vorgefunden habe.
Diese bezeichnung habe ich in unserem Feuerwehrplan aufgenommen und dem Brandschutzprüfer als Entwurf vorgelegt. Jetzt kam die Meldung zurück, das die Bezeichnung FH1 nicht mehr aktuell sei, und ich doch die aktuellen Bezeichnungen (z.B. T30) verwenden soll. Ich frage mich jetzt nur, ob die FH1 Tür in der Funktion einer T30/T90 Tür entspricht. Was für Anforderungen mussten den Türen FH1 erfüllen, wo bestehen die Unterscheide zu den Anforderungen T30?
Vielleicht kann mir da jemand Antwort drauf geben.
Frank