Lieber Weihnachtsmann ich habe da mal ein Problem...

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
Flamme1

Lieber Weihnachtsmann ich habe da mal ein Problem...

Beitragvon Flamme1 » So 24.12.2006 15:03

Völlig unverhofft und ungewollt muss ich für eine Nutzungsänderung in einem denkmalgeschützten Altbau den Brandschutz für die Genehmigung bearbeiten.
Problem ist die Büronutzung im DG.
Wie kann ich gegenüber dem vorbeugenden Brandschutz argumentieren?

Situation:

Gebäude:
2 Vollgeschosse + nur teilweise ausgebautes Dachgeschoss

Grundrissorganisattion:
das Treppenhaus (an der Außenwand mit direktem Ausgang ins Freie) ist der neuen + sebstständigen Büroeinheit in OG+DG zugeordnet. (Die EG-Einheit ist durch ein einfaches Glaselement mit Türe vom TRH getrennt, separater Eingang vorhanden.)
Die Büro-Zimmer sind über eine 15m² große Diele im OG+DG direkt ohne Abschluß an das TRH angebunden.
Am TRH hängt noch der Keller.
Im OG gibt es noch eine 2. Treppe, massiv in einem eigenen Treppenraum direkt ins Freie.

Die Büroflächen ohne ehemaligen Wohnungsbäder (nur als WC genutzt) und ohne Treppe betragen ca. 200m².

Nutzung:
vorher: EG Büro, OG+DG Wohnen
nacher: EG Büro bleibt, OG+DG eine neue separate Büroeinheit, nicht ausgebaute Speicher-Flächen bleiben.
Die Dielenflächen sind teilweise als Büroflächen (Kopierer,Schränke) genutzt.
Im DG soll es zwei Büroräume mit max. 3Arbeitsplätzen geben.

Ständig anwesend sind ca. 6Personen.
Ca. 15 Personen sind nur zeitweise zum Schichtwechsel anwesend.
Es handelt sich um Festangestellte.

Konstruktion:
Massive Außenwände, Innenwände + TRH massiv, Holzbalkendecken von unten verputzt mit Dielenböden. (Brandschutztechnischen Bauteilqualitäten wurden z.Z. nicht ermittelt)

Fluchtwege:
Aus der letzten Ecke der beiden DG-Büros bis zum Anfang des 2.TRH ca. 31m.
Die beiden DG-Büros haben Dachflächenfenster (86/108m i.L, BRH 1,20m) sind allerdings keine offiziellen Notausstigsfenster, aber von der Straße anleiterbar.

Das TRH hat je podest ein Fenster (1/0,90m), also keine Entrauchung am höchsten Punkt möglich.
Das Gebäude ist von allen Seiten zugänglich.

Fragen:
Kann man die DG + OG als brandschutztechnische Einheit sehen?
Sind die Dachflächenfenster als 2. Fluchtweg tauglich?
Sind die Brandlasten im Dielenbereich akzeptabel, da es aus Denkmalschutzgründen keine echten Abschlüsse gibt, und de facto alles eine räumliche Einheit ist?
Ist eine kleine BMA notwendig, bzw. ausreichend um die Probleme zu kompensieren?
Sollten evtl. Dichtungen in die alten Türen eingebaut werden, ist sebstschließend erforderlich?
Bringt es was, den reppenlauf von unten mit Feuerschutzplatten zu verkleiden?
Gibts im Internet kostenlose Angaben zur Bestimmung der Brandschutztechnischen Bauteilqualitäten?

Eine Weihnachtsnuß, die ich anfang 2007 geklärt haben muß!

Bin erst nach Weihnachten wieder zu erreichen, bis dahin ein schönes besinnliches Fest!
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