Beschaffenheit Türe zwischen Keller und Treppenhaus
Verfasst: Mo 13.11.2006 16:09
Ein ganz einfaches Szenario:
Ein 4-geschossiges Mehrfamilienhaus in Bayern will die bestehenden Holztüren zwischen dem Kellerflur und dem (notwendigen) Treppenhaus durch Brandschutztüren austauschen.
Der Schlosser, der das machen soll, meint er kennt sich nicht aus mit Brandschutz und braucht eine genaue Beschreibung der erforderlichen Türen.
Reicht da die Angabe "T30, selbstschließend"?
Oder gibt es noch weitere Ausführungsdetails, auf die man achten muss?
Die für die Zulassung erforderlichen Anschlussdetails müsste ja der Hersteller liefern, oder?
Und, wenn die bestehenden Türen eine zu niedrige Höhe haben (1,80 m), und sich der Sturz nicht höher setzen lässt, ist es dann zulässig, neue Türen mit der gleichen Höhe einzusetzen?
Wäre dankbar für Antworten. :)
Ein 4-geschossiges Mehrfamilienhaus in Bayern will die bestehenden Holztüren zwischen dem Kellerflur und dem (notwendigen) Treppenhaus durch Brandschutztüren austauschen.
Der Schlosser, der das machen soll, meint er kennt sich nicht aus mit Brandschutz und braucht eine genaue Beschreibung der erforderlichen Türen.
Reicht da die Angabe "T30, selbstschließend"?
Oder gibt es noch weitere Ausführungsdetails, auf die man achten muss?
Die für die Zulassung erforderlichen Anschlussdetails müsste ja der Hersteller liefern, oder?
Und, wenn die bestehenden Türen eine zu niedrige Höhe haben (1,80 m), und sich der Sturz nicht höher setzen lässt, ist es dann zulässig, neue Türen mit der gleichen Höhe einzusetzen?
Wäre dankbar für Antworten. :)