Verantwortung Erstellen eines Flucht und Rettungsplanes
Verfasst: Mo 23.10.2006 15:28
von Martin
Hallo, Forumsmitglieder!
Könnt Ihr mir mal bitte Eure Meinung hierzu sagen.
Wir ziehen mit unserem Unternehmen in ein neues Objekt.
Wir sind dort Mieter eines Teils des Gebäudes (E-Geschoss). Im Mietvertrag ist über die Erstellung des FuR-Plans keine Aussage getroffen und es existiert auch noch kein Plan sondern muß erstellt werden.
Wer ist für die Erstellung des FuR-Plans verantwortlich?
Der Vermieter oder ich als BSB des Mieters? Gibt es Gesetzesgrundlagen?
Jetzt schon "Danke!" für Eure Unterstützung!
Schönen Gruß
Martin
Verfasst: Mo 23.10.2006 16:02
von Falk_HL
kommt auf den Mietvertrag an... falls da etwas erwähnt ist. Wäre insofern relevant, wenn ihr auch berechtigt wäret kleine baul. Veränderungen vorzunehmen.
Ansonsten oder gerade deshalb sehe ich die Aufgabe eher bei Euch als Betreiber (Betreiberpflichten) des angemieteten Bereiches.
Antwort
Verfasst: Mo 23.10.2006 17:18
von Martin
Hi, Falk!
Danke für Deine schnelle Antwort! Leider heißt das wohl wieder
mehr Arbeit für mich
Ich werde mir jetzt nochmal den Mietvertrag genaustens zu
diesem Punkt anschauen!
Schönen Gruß
Martin
Verfasst: Mo 23.10.2006 19:43
von Wolf R.
Hallo,
die beiden unten stehenden §§ regeln ganz klar, dass immer der Arbeitgeber verantwortlich ist. Auch wenn dieser die Pläne vertraglich auf den Vermieter übertragen hat, bleibt er in der Verantwortung.
Gruß Wolfgang
Arbeitsschutzgesetz § 10 (1) "Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind..."
Arbeitsstättenverordnung § 4 (4) Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge müssen ständig freigehalten werden, damit sie
benutzt werden können. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen
zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr
unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell
werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht-
Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung
Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern.
Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen
oder auszuhängen. In angemessenen Zeitabständen
ist entsprechend dieses Planes zu üben.
Verfasst: Di 24.10.2006 9:45
von Martin
Nun wohl definitiv mehr Arbeit für mich!
Danke Hr. Wolf für diese Antwort!