Verkleidungen in Treppenräumen, Tapeten, Anforderungen
Verfasst: Fr 25.08.2006 20:36
Lieber Leser,
in notwendigen Treppenräumen müssen u.a. Verkleidungen an Wänden aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen; dies gilt nicht für Gebäude geringer Höhe. Ausnahmen können zugelassen werden, wenn keine Bedenken wegen des Brandschutzes bestehen.
Tapeten sind meiner Kenntnis nach nicht als Verkleidung in diesem Sinne definiert.
Welche Anforderungen gelten für Tapeten, insbesondere für Textiltapeten etc. in Treppenräumen? (siehe auch Hinweise in Rili KH)
Wo sind diese definiert?
Welche Szenarien werden gesehen?
Wer kann helfen?
in notwendigen Treppenräumen müssen u.a. Verkleidungen an Wänden aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen; dies gilt nicht für Gebäude geringer Höhe. Ausnahmen können zugelassen werden, wenn keine Bedenken wegen des Brandschutzes bestehen.
Tapeten sind meiner Kenntnis nach nicht als Verkleidung in diesem Sinne definiert.
Welche Anforderungen gelten für Tapeten, insbesondere für Textiltapeten etc. in Treppenräumen? (siehe auch Hinweise in Rili KH)
Wo sind diese definiert?
Welche Szenarien werden gesehen?
Wer kann helfen?