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Brandlast 6 KW noch erlaubt

Verfasst: Di 08.08.2006 15:52
von Schönbrunner
Hallo Spezialisten,

dürfen wir in Bayern nach wie vor eine Brandlast von 6 KW in die Flure einbringen?
Die LAR fordert ja 0 KW

Gruß Heinz

MLAR

Verfasst: Do 30.11.2006 18:05
von homueller
Hallo,

meines Wissens nach ist die MLAR 2000 im Bundesgebiet eingeführt.
Früher (vor Düsseldorf) waren es 7 KW.

Nur Leitungen zur Versorgung des Flures sind erlaubt.
Die MLAR "sagt":

Elektrische Leitungen

dürfen offen verlegt werden, wenn sie
a) nichtbrennbar sind (z.B. Leitungen nach DIN EN 60702-1(VDE 0284 Teil 1):2002-11),
b) ausschließlich der Versorgung der Räume und Flure nach Abschnitt 3.1.1 dienen oder
c) Leitungen mit verbessertem Brandverhalten in notwendigen Fluren von Gebäuden der Gebäudeklassen
1 bis 3, deren Nutzungseinheiten eine Fläche von jeweils 200 m2 nicht überschreiten und
die keine Sonderbauten sind.
3Außerdem dürfen in notwendigen Fluren einzelne kurze Stichleitungen offen verlegt werden. 4Werden
für die offene Verlegung nach Satz 2 Elektro-Installationskanäle oder -rohre (siehe DIN EN 50085-1
(VDE 0604 Teil 1):1998-04 und DIN EN 50086-1 (VDE 0605 Teil 1):1994-05) verwendet, so müssen
diese aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen.

Mit freundlichen Grüßen

hm