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Raum mit dem Gasverbrauchszähler abschließen ?
Verfasst: Do 19.01.2006 9:23
von Teetrinker
Bitte mal diese Situation:
- Tiefgarage
- mit angeschlossenem Raum, dort befinden sich die Zuleitungen / der Zähler für den Gasverbrauch
- jetzt hat der Hausmeister in die Tür zu diesem Raum ein Schloß eingebaut. Tür ist zu, Schlüssel hat nur er
- mir kommen da Bedenken. Der Raum ist also nicht mehr zu betreten. Am Zähler steht aber ein Hinweis "Bei Gasgeruch Feuerwehr holen etc.".
Meine Frage:
Darf dieser Raum verschlossen sein ?
Wenn nein, auf welche Vorschrift kann man sich berufen ?
Vielen Dank !!!
Hausanschlussraum
Verfasst: Do 19.01.2006 16:12
von homueller
Hallo, es handelt sich um einen HAR nach DIN 18012
Er muss über " algemein zugängliche" Räume erreichbar sein.
Er kann verschlossen sein, muss aber vom Personal (Hausmeister) begangen werden können.
Jedermann hat in ihm nichts zu suchen.
Im Gefahrfall muss die FW zugang zu diesem Raum haben. Dies nicht unbedingt über einen Schlüssel.
Fazit: Jederman brauch und darf nicht Zutritt haben.
Horst Müller
Verfasst: Do 19.01.2006 17:40
von Teetrinker
Vielen Dank Horst !!
Im Gefahrfall muss die FW zugang zu diesem Raum haben.
Die Feuerwehr käme im Gefahrfall oder wenn es nach Gas riecht, nicht rein. Die Tür ist eine massive Feuerschutztür. Den Schlüssel hat der Hausmeister und der hat sein Büro 30 km entfernt.
Was sollte getan werden ?
Die Tür nicht abschließen ?
Bitte nochmal Deine Einschätzung !
Danke !!
Verfasst: Do 19.01.2006 23:32
von Falk_HL
Wenn in diesem Objekt keine BMA und somit auch kein
Schlüsseldepot(SD) für die FW vorhanden ist, dann wäre eine Möglichkeit ein solches SD zu installieren. Zugang zu diesem Depot hat ausschließlich die FW. Damit sind solche Probleme aus der Welt zu schaffen!
FSD für Hausanschlussräume
Verfasst: Fr 20.01.2006 9:13
von homueller
Hallo zusammen,
da muss ich aber dem Falk widersprechen.
Wir können doch nicht alle HAR über Schließtechnik der FW erreichbar machen- mal abgesehen davon, dass es den Konzessionär freut
Wir sollten das Bauen und Betreiben von Objekten nicht durch übertriebenes Sicherheitsempfinden verteuern.
Wenn es sich um ein Objekt handelt, dass aufgrund seiner Art oder Nutzung sowieso eine BMA (mind. auf "ständig besetzte Stelle aufgeschalten) hat, kann der Zugang zum HAR für die FW nur gewaltsam erfolgen! Übrigens trifft das auch für andere Räume zu (garagen, Gewerberäume, Lager, elektrische Betriebsräume...).
Auch mit der Unterbringung von Schlüsseln der verschiedenen Sicherheitsstufen nach VdS sollte man vorsichtig sein und diese besser mit dem Sachversicherer klären lassen.
Z.B. darf in einem nicht überwachten Depot auf keinen Fall ein Generalschlüssel sein.
Fazit: Zugang zur Einfriedung (Feuerwehrzufahrt) bei ausgedehnten Gebäuden über Schlüssel im Depot- bei aufgeschalteter BMA Generalschlüssel im FSK, Schlüssel zum HAR in Gebäuden ansonsten beim Eigentümer oder dessen Beauftragten!
Horst Müller
Verfasst: Fr 20.01.2006 10:18
von Falk_HL
Hallo Herr Müller,
Die Feuerwehr käme im Gefahrfall oder wenn es nach Gas riecht, nicht rein. Die Tür ist eine massive Feuerschutztür. Den Schlüssel hat der Hausmeister und der hat sein Büro 30 km entfernt.
Was sollte getan werden ?
Das war nach meinem Empfinden die Fragestellung! Ich habe mit nichten daran gedacht das grundsätzlich und überall zu machen. Zum zweiten sprach ich ebenfalls nicht davon einen Generalschlüssel zu deponieren. Um ehrlich zu sein bin ich etwas irritiert und nicht sicher was du wirklich meinst und möchtest?
Ich ging davon aus, dass du eine Lösung für den Einzelfall - speziell zu der genannten Tür - suchst, dann wäre meine Idee ein, aus meiner Sicht, gangbarer Weg! Wenn du nach generellen Lösungen suchst, ...die werden, wie so oft, schwer zu finden sein!
Verfasst: Fr 20.01.2006 10:27
von Teetrinker
Jetzt aber mal !
Ihr habt hier beide hervorragend beraten !
Es ist schon ok wenn es keine Patentlösung gibt, sondern Alternativen gesucht werden müssen.
Vielleicht noch folgendes: das Schloß wurde - da kann man von ausgehen - nicht aus Sicherheitserwägungen etc. eingebaut, sondern aus Schikane seitens des Verwalters. Die Details lasse ich mal, das interessiert ja hier nicht. Deswegen brauche ich jetzt Argumente / Gesetzesverweise auf die ich mich berufen kann um die Tür wieder öffnen zu können. Von mir aus soll jeder Eigentümer einen Schlüssel kriegen.
Bitte nochmal kurz argumentieren, wenn es geht.
Das wäre mir eine große Hilfe.
Kann ich sagen:
- wenn es nach Gas riecht, kommt die FW nicht rein
- deswegen braucht jeder einen Schlüssel ?
- Kann man hier mit Gesetzen untermauern ?
Danke !!
`tschuldigung
Verfasst: Fr 20.01.2006 12:47
von homueller
Hallo,
ersmal bitte ich um Entschuldigung- da hab`ich wohl etwas falsch verstanden

.
Aber nochmal zur F R A G E:
Die Garage in dem Wohnhaus (nehme ich an) kann von der FW nur gewaltsam geöffnet werden.
Wenn der Eigentümer sein Eigentum schützen will!!?? in dem er den Raum abschließt, kann keiner was machen.
Klar ist das Rohrdepot eine feine Sache. Wenn aber "der Brunnen" bereits vergiftet ist, wird er den, zugegebenermaßen besseren Zugriff für die Feuerwehr als Begründung nicht akzeptieren.
Fazit: HAR zu- FW bricht bei Gefahr im Verzug!? die Tür auf.
Die Wahrnehmunggrenze (Geruch) liegt übrigens vielfach höher als die untere ex-Grenze. Was nicht heißen soll das Gasgeruch "normal" ist.
Horst Müller
Verfasst: Sa 21.01.2006 10:28
von Teetrinker
Horst,
ja, aber die Situation ist doch etwas anders:
- es handelt sich um eine Tiefgarage
- die kann ohne Probleme und ständig betreten werden
- IN der Tiefgarage befindet sich der Gaszählerraum, der jetzt abgeschlossen ist
- er hat eine massive Feuerhemmtür aus Stahl, unmöglich, die im Ernstfall aufzubrechen.
Ist das ein neuer Aspekt ?
Gruß
TT
"Gashaupthanraum"
Verfasst: Mo 23.01.2006 9:48
von homueller
Hallo,
Ferndiagnosen sind immer schon mal schief gelaufen.
In der doch ländlichen Gegend aus der ich komme, wär es sicher kein Problem die par Tiefgaragen mit Schlüsselkästen auszustatten.
An den Gashaupthan sollte die FW herankommen, wenn es in den Gebäudeteilen brennt, wo die Gasinstallation ist.
Das muss aber in Abhängigkeit von der Ausdehnung und Nutzung dieser Gebäude geschehen, sonst müsste man jeden HAR in jedem Wohnhaus mit Gasversorgung mit Feuerwehrschließung ausstatten.
Die Tatsache, dass der Raum in einer öffentlich zugänglichen Tiefgarage (Mittelgarage?) liegt ist meiner Ansicht nach kein Indiz dafür, dass die FW Zugang haben muss. Der Zugang des Raumes ist ja von der Garage feuerhemmend abgetrennt. Und er liegt auch meist abseits von einem Stellplatz.
Wird mit der Gasleitung allerdings ein größerer Gewerbebetrieb z.B. eine Verkaufsmarkt versorgt denke ich schon, das die FW die Gaszufuhr ohne Zeitverlust abschiebern können muss.
Der HAR ist, wie gefordert "öffentlich zugänglich". Eine Schließung für die Feuerwehr ist aus meiner Sicht nicht notwendig. Die FW muss sich gewaltsam Zutritt verschaffen, wie in anderen Objekten auch.
Horst Müller
Verfasst: Di 24.01.2006 11:20
von Teetrinker
Gut !
Danke, Horst !
Gruß
TT