Fluchtweg von 35m verlängern auf ???
Verfasst: Mi 18.01.2006 18:12
Hallo alle miteinander,
ich hoffe mir kann hier jemand helfen denn ich habe folgendes Problem:
ich habe irgendwo gelesen, das wenn man in ein Gebäude eine Brandgasabzugsanlage einbaut, man die zulässige Fluchtweglänge von 35m auf, ich glaube 45m erhöhen darf. (für Niedersachen, nach NBauO ?)
Nur weiß ich eben leider nicht mehr wo ich das gelesen habe, NBauO, Kommentar etc. und ich finde es momentan nicht wieder ...
Zweitens: wie muss die Wegstrecke gemessen werden, Luftlinie (also ohne Möblierung, oder mit (exakte Lauflänge ?), und wo steht das ???
Schon jetzt vielen Dank für Eure Hilfe,
Gruß
Ralf
ich hoffe mir kann hier jemand helfen denn ich habe folgendes Problem:
ich habe irgendwo gelesen, das wenn man in ein Gebäude eine Brandgasabzugsanlage einbaut, man die zulässige Fluchtweglänge von 35m auf, ich glaube 45m erhöhen darf. (für Niedersachen, nach NBauO ?)
Nur weiß ich eben leider nicht mehr wo ich das gelesen habe, NBauO, Kommentar etc. und ich finde es momentan nicht wieder ...
Zweitens: wie muss die Wegstrecke gemessen werden, Luftlinie (also ohne Möblierung, oder mit (exakte Lauflänge ?), und wo steht das ???
Schon jetzt vielen Dank für Eure Hilfe,
Gruß
Ralf