Hallo zusammen,
dies ist mein erster Beitrag im Forum. Ich bin seit 2 Jahren Brandschutzbeauftragter in einer Leiterplattenfertigung mit den entsprechend vielfältigen Anforderungen.
Ich habe folgende Problemstellung:
Zwischen einem Containerlager und einer Galvanik ist eine F90-Gipskartonwand ( 12,5 mm Karton beidseitig in Holzständerbauweise )
aufgebaut, um im Einbringungsfalle die Wand rasch entfernen zu können.
Aufbau und Ausführung sind in der Baugenehmigung so vorgeschrieben.
Um immer wieder vorkommende Beschädigungen zu verhindern wollen wir
ein Stück der Wand auf der Containerlagerseite mit Sperrholzplatten verkleiden. Frage : zulässig und wenn ja wie sollte die Befestigung erfolgen ( Dübel...etc.? )
Mit freundlichen Grüssen
Uwe Mäckle
P.S. Ein Anfahrschutz auf dem Boden ist übrigens schon vorhanden, die Herren Gabelstaplerfahrer schaffen es trotzdem die Wand immer wieder zu "treffen".
Befestigungstechnik an F90 Gipskartonplatten
Hallo Herr Mäckle,
eine aussenseitige Beplankung mit Holzwerkstoffen sehe ich kritisch, denn zum einen entspricht diese Ausführung nicht der DIN 4102-4, zum anderen habe ich meine Zweifel, ob diese nicht durch die Stapler genauso zerstört wird. Ich vermute, hier hilft nur ein massiver Rammschutz bzw. eine massive Wand.
Aber in Ihrer Fragestellung ist mit noch etwas anderes aufgefallen: Wenn die Wand, wie von Ihnen beschrieben, beidseitig nur einlagig mit 12,5 mm Gpskartonplatten beplankt ist, entspricht sie keinesfalls F-90! Sollte ich Sie hier nicht falsch verstanden haben, so besteht hier scheinbar Nachbesserungsbedarf.
Mit freundlichen Grüßen
eine aussenseitige Beplankung mit Holzwerkstoffen sehe ich kritisch, denn zum einen entspricht diese Ausführung nicht der DIN 4102-4, zum anderen habe ich meine Zweifel, ob diese nicht durch die Stapler genauso zerstört wird. Ich vermute, hier hilft nur ein massiver Rammschutz bzw. eine massive Wand.
Aber in Ihrer Fragestellung ist mit noch etwas anderes aufgefallen: Wenn die Wand, wie von Ihnen beschrieben, beidseitig nur einlagig mit 12,5 mm Gpskartonplatten beplankt ist, entspricht sie keinesfalls F-90! Sollte ich Sie hier nicht falsch verstanden haben, so besteht hier scheinbar Nachbesserungsbedarf.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
ja, bin auch der Meinung von Herrn Fleischhauer.
Direktbeplankungen sind nicht zulassungskonform (in nahem Abstand kann man allerdings hinstellen, was man will, nur eben ohne Kontakt zur Wand).
Für F90 muss die Wand pro Seite schon, je nach Fabrikat, 40 oder 50 mm Feuerschutz-Gipskartonplatten haben.
mfG
M. Koeppen
ja, bin auch der Meinung von Herrn Fleischhauer.
Direktbeplankungen sind nicht zulassungskonform (in nahem Abstand kann man allerdings hinstellen, was man will, nur eben ohne Kontakt zur Wand).
Für F90 muss die Wand pro Seite schon, je nach Fabrikat, 40 oder 50 mm Feuerschutz-Gipskartonplatten haben.
mfG
M. Koeppen