Aufenthaltsraum ja oder nein?
Verfasst: Mi 20.03.2024 17:51
Hallo zusammen,
ich stecke aktuell in einer Situation, die ich als Leihe im Thema Brandschutz nicht zu 100% einschätzen kann.
Ich habe mein bestes gegeben in dem ich mich über Paragraphen und Youtube-Videos informiert habe, möchte mir in meiner Beurteilung aber absolut sicher sein. Vielleicht kann mir eure Expertise hierbei weiterhelfen?
Folgendes:
Mir wurde ein Raum im Keller als Aufenthaltsraum vermietet. Im Vertrag ist eine Nutzung als Studio und Atelier vermerkt.
Ich wurde nun aber von der Hausverwaltung darüber informiert, dass sich gar nicht in den Kellerräumen aufgehalten darf. Grund dafür sein die fehlenden Rettungswege.
Damit habe ich den Vermieter konfrontiert der nur damit konterte "der kann ja alles sagen, was er will, muss nicht heißen das es stimmt".
Also einfach abblockend.
Jetzt möchte ich so schnell wie möglich aus dem Mietvertrag raus. Eine außerordentliche Kündigung eines Mietvertrages ist dann möglich, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Mein Grund wäre in diesem Fall, dass die im Vertrag festgelegte Nutzung (Atelier, Studio) nicht möglich ist, wegen der fehlenden Rettungswege, also Mangel der Mietsache.
Schaut euch gerne die von mir erstelle Grafik an, welche die Rettungswege anzeigt.
Eurer Meinung nach, wer liegt im Recht?
Fall es noch hilft, keiner der inneren Türen sind als Brandschutztüren einzustufen.
Ich freue mich auf den Austausch.
Vielen dank und VG
Mo668
ich stecke aktuell in einer Situation, die ich als Leihe im Thema Brandschutz nicht zu 100% einschätzen kann.
Ich habe mein bestes gegeben in dem ich mich über Paragraphen und Youtube-Videos informiert habe, möchte mir in meiner Beurteilung aber absolut sicher sein. Vielleicht kann mir eure Expertise hierbei weiterhelfen?
Folgendes:
Mir wurde ein Raum im Keller als Aufenthaltsraum vermietet. Im Vertrag ist eine Nutzung als Studio und Atelier vermerkt.
Ich wurde nun aber von der Hausverwaltung darüber informiert, dass sich gar nicht in den Kellerräumen aufgehalten darf. Grund dafür sein die fehlenden Rettungswege.
Damit habe ich den Vermieter konfrontiert der nur damit konterte "der kann ja alles sagen, was er will, muss nicht heißen das es stimmt".
Also einfach abblockend.
Jetzt möchte ich so schnell wie möglich aus dem Mietvertrag raus. Eine außerordentliche Kündigung eines Mietvertrages ist dann möglich, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Mein Grund wäre in diesem Fall, dass die im Vertrag festgelegte Nutzung (Atelier, Studio) nicht möglich ist, wegen der fehlenden Rettungswege, also Mangel der Mietsache.
Schaut euch gerne die von mir erstelle Grafik an, welche die Rettungswege anzeigt.
Eurer Meinung nach, wer liegt im Recht?
Fall es noch hilft, keiner der inneren Türen sind als Brandschutztüren einzustufen.
Ich freue mich auf den Austausch.
Vielen dank und VG
Mo668