Bestandsschutz bei Türen ?

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
dailer
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Bestandsschutz bei Türen ?

Beitragvon dailer » Di 11.07.2023 16:44

Tag zusammen,

ich würde gerne wissen, ob es Bestandsschutz bei den Türen gibt. Folgende Sachlage liegt vor:
In einem Einkaufszentrum gibt es an einer Zweiflügligen Tür vor 20 Jahren keine Anforderung. Nun wurde im Rahmen eines Bauantrages ein neues Brandschutzkonzept (BSK) eingereicht und genehmigt. Im neuen BSK wird eine T30 RS-Tür gefordert, da auch die Wand eine Anforderung (F90) erhalten hat. Die Wand ist massiv und erfüllt die Anforderung im Bestand. Allerdings erfüllt die Tür die Anforderung nicht, da im Bestand T0 vorliegt.

Meine Frage lautet, kann man in diesem Fall sich auf Bestandsschutz beruhen, oder muss die geforderte T30 RS-Tür eingebaut werden. Wenn ja, wieso ?
DANKE! :-)

Viele Grüße

Garcos
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Re: Bestandsschutz bei Türen ?

Beitragvon Garcos » Mi 12.07.2023 9:12

Moin dailer,
laut MBO § 14 sind:
"Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind." Bei ihnen trifft in diesem Fall wahrscheinlich ändern zu.

Sie sagen, dass im Rahmen eines Bauantrages ein neues Brandschutzkonzept eingereicht und genehmigt worden ist. Das Brandschutzkonzept soll im Rahmen des Bauantrages als Darstellung der geplanten brandschutztechnischen Maßnahmen beim Bauvorhaben dienen und somit können auch Änderungen oder Ersatz von bestehenden Türen durchaus geplant und notwendig sein um das Schutzziel wie im Brandschutzkonzept geplant zu erreichen. Bestandsschutz spielt in diesem Fall keine Rolle weil am Bau etwas geändert wird.

Gruß
Garcos

clammer
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Re: Bestandsschutz bei Türen ?

Beitragvon clammer » Do 13.07.2023 8:07

Wenn in der Genehmigung (Brandschutzkonzept) keine Ausnahme beschrieben ist (wie z. B. Tür kann bleiben, bis sie ausgetauscht werden muss), ist die Genehmigung umzusetzen.

Gruß
C. Lammer