Hallo zusammen,
bei einer Begehung wurden von uns diverse Feuerschutzabschlüsse in einem ungeregelten Sonderbau in Bayern bemängelt. Beobachtungen daran waren wie üblich, dass die Tür nicht richtig oder nicht vollständig schließt oder auch eine unzulässige Offenhaltung.
In unserem Prüfbericht haben wir angegeben, dass die Feuerschutzabschlüsse (in diesem Fall überwiegend feuerhemmend [T30]) auch regelmäßig geprüft und gewartet werden müssen.
2 Monate später kommt eine Rückmeldung, dass für T30-Türen per Gesetz keine jährliche Wartung vorgeschrieben ist.
Gibt es da Unterschiede, welche Feuerschutzabschlüsse regelmäßig gewartet werden müssen, oder ist die Antwort gefährliches Halbwissen?
Jährliche Wartung Feuerschutzabschlüsse
Re: Jährliche Wartung Feuerschutzabschlüsse
"gefährliches Halbwissen"!
Die Pflicht zur Wartung ergibt sich unter anderen aus
- Bauordnung <=> Übereinstimmungsnachweis <=> Wartungsanleitung
(Die Wartungsanleitung ist Bestandteil des Übereinstimmungsnachweises; es dürfen nur Bauprodukte mit Übereinstimmungsnachweis eingebaut werden).
- Betriebssicherheitsverordnung
Gruß
C. Lammer
Literaturhinweis:
DGUV Information 205-040 "Wiederkehrende Prüffristen im Brandschutz",
erhältlich unter http://www.publikationen.dguv.de, Webcode p205040
dazu die Prüfliste "205-040_Rauch-Feuerschutzabschluesse"
Die Pflicht zur Wartung ergibt sich unter anderen aus
- Bauordnung <=> Übereinstimmungsnachweis <=> Wartungsanleitung
(Die Wartungsanleitung ist Bestandteil des Übereinstimmungsnachweises; es dürfen nur Bauprodukte mit Übereinstimmungsnachweis eingebaut werden).
- Betriebssicherheitsverordnung
Gruß
C. Lammer
Literaturhinweis:
DGUV Information 205-040 "Wiederkehrende Prüffristen im Brandschutz",
erhältlich unter http://www.publikationen.dguv.de, Webcode p205040
dazu die Prüfliste "205-040_Rauch-Feuerschutzabschluesse"
Re: Jährliche Wartung Feuerschutzabschlüsse
Und mal wieder: Vielen Dank Herr Lammer