Tag zusammen,
ich benötige "eure" Unterstützung bei dem Thema "wann Technikräume/Elektroräume be- und entlüftet werden müssen. Welche Vorgabe oder Richtlinie ist hierbei relevant?
Beispiel: Ein Raum ca. 15 m² mit einem kleinen Schaltschrank. Muss der Raum nun belüftet werden oder nicht. Wie kann man allgemein solche Räumlichkeiten beurteilen, ob diese belüftet werden müssen oder nicht und nach welchen Vorgaben ?
Danke und viele Grüße aus Hessen
Belüftung von Technikräumen
Re: Belüftung von Technikräumen
Moin dailer,
im §4 Abs.3 EltBauV steht: "(3) Elektrische Betriebsräume müssen den betrieblichen Anforderungen entsprechend wirksam be- und
entlüftet werden."
Gruß
Garcos.
im §4 Abs.3 EltBauV steht: "(3) Elektrische Betriebsräume müssen den betrieblichen Anforderungen entsprechend wirksam be- und
entlüftet werden."
Gruß
Garcos.
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- Registriert: Mo 22.08.2022 11:26
Re: Belüftung von Technikräumen
Hallo
ich kann hier meinem Vorredner nur recht geben, allerdings ist dies auch Bundesland bezogen.
Auch Stellt sich die Frage wie ist die Schaltanlage aufgebaut ist (elektrisch ( Traforaum oder Maschineraum eventuell Batterieraum usw.) Zugangsmöglichkeiten usw.
und einige andere Dinge Elektriker und Sachversicherer mit ins Boot holen (wäre Ratsam)
Gruß Michael
ich kann hier meinem Vorredner nur recht geben, allerdings ist dies auch Bundesland bezogen.
Auch Stellt sich die Frage wie ist die Schaltanlage aufgebaut ist (elektrisch ( Traforaum oder Maschineraum eventuell Batterieraum usw.) Zugangsmöglichkeiten usw.
und einige andere Dinge Elektriker und Sachversicherer mit ins Boot holen (wäre Ratsam)
Gruß Michael