Brandschutztor gegen öffnen sichern

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
mario112
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Brandschutztor gegen öffnen sichern

Beitragvon mario112 » Do 11.08.2022 10:13

Tag zusammen,

ich hab ne Frage bezüglich Brandschutztoren.
Ich arbeite in einer Firma wo in der Produktion rund um die Uhr gearbeitet wird. Wie es sich gehört sind die einzelnen Brandabschnitte auch mit selbst schließenden Brandschutztoren versehen. Das diese nicht gegen schließend gesichert werden dürfen ist ja klar aber wie sieht es aus gehen öffnen?
In einer Abteilung hat der Abteilungsleiter einen Riegel von innen hinter dem Tor angebracht, den er immer vorschiebt wenn Feierabend ist, der verhindert das dieses geöffnet werden kann. Es gibt noch zwei weitere Notausgangsfluchttüren, diese können von außen nur mit einem Schlüssel geöffnet werden, da Türknauf.
Ergo: wenn’s mal brennt kommt da so schnell keiner rein. Ist das alles so zulässig oder darf ein Tor auch nicht gehen öffnen verkeilt werden?

Danke schon mal

clammer
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Re: Brandschutztor gegen öffnen sichern

Beitragvon clammer » Fr 12.08.2022 7:53

Guten Tag,

die Antwort ist nicht so leicht wie die Frage :zwink:

Grundsätzlich ist dies möglich.

Wenn eine BMA mit Übertragungseinrichtung zur Feuerwehr-Leitstelle vorhanden ist, kann es sein, dass die Anschlussbedingungen einen "gewaltfreien Zugang" fordern; dann muss ein sogenanntes Feuerwehr-Schlüsseldepot vorhanden sein.
Dagegen stehen versicherungstechnische Aspekte.

Soweit Fluchtwege im Sinne der ASR A2.3 durch die Tore führen sollten, wäre das Verriegeln nicht zulässig.

Aus der Ferne kann ich Ihre Frage aber nicht abschließend beantworten, das mir weder Baugenehmigungen, Brandschutzkonzepte, Dienstanweisungen etc. vorliegen.

Gruß
C. Lammer

mario112
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Re: Brandschutztor gegen öffnen sichern

Beitragvon mario112 » Fr 12.08.2022 8:12

clammer hat geschrieben:Guten Tag,

die Antwort ist nicht so leicht wie die Frage :zwink:

Grundsätzlich ist dies möglich.

Wenn eine BMA mit Übertragungseinrichtung zur Feuerwehr-Leitstelle vorhanden ist, kann es sein, dass die Anschlussbedingungen einen "gewaltfreien Zugang" fordern; dann muss ein sogenanntes Feuerwehr-Schlüsseldepot vorhanden sein.
Dagegen stehen versicherungstechnische Aspekte.

Soweit Fluchtwege im Sinne der ASR A2.3 durch die Tore führen sollten, wäre das Verriegeln nicht zulässig.

Aus der Ferne kann ich Ihre Frage aber nicht abschließend beantworten, das mir weder Baugenehmigungen, Brandschutzkonzepte, Dienstanweisungen etc. vorliegen.

Gruß
C. Lammer


Wie es der Zufall will, bin ich in der örtlichen FF tätig die das ein oder andere mal meinen Arbeitgeber besucht zwecks ausgelöster BMA.
Schlüsseldepot gibts nur für die Tür zu BMA, sprich gewaltfreier Zugang zu besagter Abteilung wäre nur über wenige Leute möglich die über einen Generalschlüssel verfügen. Diese würden aber auch erst auf Anforderung der Feuerwehr zum Unternehmen fahren, soweit es außerhalb der Arbeitszeiten ist.
Die besagten Unterlagen liegen mir auch nicht vor, aber der VB von unserer Brandschutzdienststelle sollte mir dazu sicherlich mehr sagen können. Ich werde den beim nächsten Dienstabend mal vorsichtig ansprechen ohne das er bei nächster Gelegenheit gleich eine Begehung macht :lach:

Garcos
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Re: Brandschutztor gegen öffnen sichern

Beitragvon Garcos » Mi 17.08.2022 14:42

Moin,
ich sehe da noch ein Problem.
"In einer Abteilung hat der Abteilungsleiter einen Riegel von innen hinter dem Tor angebracht" wie sieht es aus mit der Zulassung jetzt? Bauliche Veränderungen an Brandschutztüren und Toren sind selten zulässig.

Gruß
Garcos

clammer
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Re: Brandschutztor gegen öffnen sichern

Beitragvon clammer » Do 18.08.2022 7:51

Zulässig Änderungen an Feuerschutzabschlüssen finden sich bei neueren Produkten im Verwendbarkeitsnachweis, bei älteren ist die entsprechende DIBt-Richtlinie zu beachten.

Gruß
C. Lammer

Werkfeuerwehr
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Re: Brandschutztor gegen öffnen sichern

Beitragvon Werkfeuerwehr » Di 23.08.2022 8:43

Hallo

Ich kann mich meinen Vorgängern nur anschließen, allerdings sind alle Schlüssel für Brandabschnitte für die Feuerwehr zu hinterlegen, da diese bei Auslösen einer Brandmeldeanlage einen hoheitlichen Auftrag haben. Hier kann die Versicherung auch Leistungen verweigern bei einem Brand sollte das nicht der Fall sein, der BSB sollte hierüber Info´s haben. Du hast geschrieben das ihr 24 Std. Arbeitet rechtlich müssen bei Betrieb alle Notausgänge nutzbar sein. Verriegelte Brandschutzstore sind in der Regel mit der BMA gekoppelt. Dies ist im Brandschutzkonzept bestimmt aufgeführt. Ein Riegel nachträglich zu montieren ist nur zulässig in Absprache mit Geschäftsführung und Versicherung und schriftlich zum Brandschutzkonzept, letzteres auch nur wenn das Tor als Brandschutztor eingetragen und genutzt wird( dies gilt nicht zur Belüftungsmaßnahme durch die Feuerwehr).
Da ich die Dokumente nicht kenne, auch die Feuerwehr nur gewisse Info`s erhält, musst du dich an deinen BSB halten, ist hier keiner Bestellt ist die Geschäftsführung gefordert. Du kannst allerdings Missstände jeder Zeit aufzeigen und auch über den Betriebsrat weitergeben.

Gruß Michael