Notwendigkeit von Prüfungen nach Bauprüfverordnung

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
neuwoges
Beiträge: 31
Registriert: Do 30.07.2020 16:14
Wohnort: Schwedt

Notwendigkeit von Prüfungen nach Bauprüfverordnung

Beitragvon neuwoges » Di 12.04.2022 12:12

Hallo,

immer wieder stehe ich vor widersprüchlichen Aussagen bei Hochhäusern anno 1990.
Wir haben "freiwillig" also ohne die Mitwirkung von Behörden unserer Hochhäuser sicherer gemacht. Baugenehmigungen waren dazu nicht erforderlich. Gefährdungsbeurteilungen durch die Bauordnungsbehörden auch nicht, obwohl das Ministerium dazu 199? aufforderte.

Wir haben Brandmeldeanlagen, Sicherheitstromversorgungen, Alarmierungen (nicht auf die FW aufgeschaltet) nachgerüstet. Oft nur nach unserem besten Wissen und Gewissen und mit der Absicht die Häuser etwas sicherer zu machen.
Nun lassen wir diese auch regelmäßig warten und nach Bauprüfverordnung prüfen.
Die meisten Hinweise der Prüfsachverständigen beziehen sich auf Hinweise, dass sie vieles nicht bewerten können, weil eine Baugenehmigung bzw. Gefährdungsbeurteilung nicht vorliegt. Oft wird das als Mangel dargestellt, der bis zu einem bestimmten Termin beseitigt werden sollte.

Meine Fragen nun:
1) Sind wir überhaupt verpflichtet bei bauordnungsrechtlich nicht geforderten freiwilligen Einbauten nach Bauprüfverordnung prüfen zu lassen?

2) Wenn Frage 1 mit ja - dann: Wir treffen bereits Überlegungen, diese Einbauten wieder ausbauen zu lassen. Nur macht das keinen Sinn.

3) Müssen die oben genannten freiwilligen Nachrüstungen einer Bauordnung (Musterrichtlinien) gerecht werden. Manchmal geht das aufgrund der Altbausubstanz nicht. Zum Beispiel, dass die Lautstärke von Alarmierungen nicht bis in das letzte Zimmer mit ausreicht.

4) Gefährdungsbeurteilungen sind das Zauberwort. Aber auch hier folgt man welchem Anspruch?

Freundliche Grüße
H. Becker

neuwoges
Beiträge: 31
Registriert: Do 30.07.2020 16:14
Wohnort: Schwedt

Re: Notwendigkeit von Prüfungen nach Bauprüfverordnung

Beitragvon neuwoges » Di 12.04.2022 13:33

Rödl & Partner kommentieren folgendes:

Prüfpflicht im Gebäudebestand

Für Gebäude, die bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der PrüfVO errichtet waren und keiner Prüfpflicht unterlagen, begründet die Prüf-VO aus sich heraus keine erstmalige oder wiederkehrende Prüfpflicht. Eine Prüfpflicht besteht selbstverständlich jedoch dann, wenn ursprünglich nicht nur die Errichtung, sondern auch die Prüfung der sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen in einem Gesetz, einer Verordnung oder bauaufsichtlich im Einzelfall gefordert waren.

neuwoges
Beiträge: 31
Registriert: Do 30.07.2020 16:14
Wohnort: Schwedt

Re: Notwendigkeit von Prüfungen nach Bauprüfverordnung

Beitragvon neuwoges » Di 12.04.2022 15:02

Welche Vorschrift gab es dazu in Mecklenburg Vorpommern als die Hochhäuser 1990 errichtet wurden?

Die Sicherheitsmaßnahmen wurden teilweise vor der Bauprüfverordnung bzw. auch danach eingebaut.

RKo
Beiträge: 20
Registriert: Do 16.07.2020 7:59

Re: Notwendigkeit von Prüfungen nach Bauprüfverordnung

Beitragvon RKo » Fr 15.04.2022 9:43

m.E.n. ist:

- relevant die rechtskräftige Baugenehmigung. Problematisch wird es aber schnell, wenn nicht genehmigte Umbauten oder Änderungen der Nutzung vorliegen
- eine Nachrüstpflicht ist immer dann anzunehmen, wenn Gefahr für Leib und Leben => das wird üblicherweise durch die zuständige Behörde ("Anpassungsverlangen") angeordnet
- ggfs. mal bei der zust- Baubehörde nachfragen - diese überwachen die Einhaltung/Durchführung der regelmäßigen Prüfungen durch Prüf-SV entsprechender Anlagen (zumindest in der Theorie, viele scheitern da aber mangels Personal)
- wenn die Anlagen bauordnungsrechtlich nicht gefordert sind, wäre es ggfs. sinnvoll, die Prüfung weiterhin durchzuführen, aber eben zur Vermeidung der geschilderten Probleme eben nicht nach Prüf-VO.
- mein Tipp: offen mit der zust. Baubehörde sprechen bzw. dort anfragen, welche Sicherheitseinrichtungen nach ihrer Aktenlage dort erforderlich ist (Beratungsgespräch führen).

So, der Ring ist ins Wasser geworfen - nun bin ich gespannt auf die Diskusion :-)

Schöne Ostern allen.
Gruß,
Rko

Phoenix

Re: Notwendigkeit von Prüfungen nach Bauprüfverordnung

Beitragvon Phoenix » Di 19.04.2022 19:39

Also wenn aus den bestehenden Baugenehmigungen und aus dem Brandschutzkonzept keine Forderung an solche Anlagen resultieren, benötigt ihr bauordnungsrechtlich diese auch erstmal nicht.
Wenn ihr aus "Jux und Tollerei" (überspitzt gesagt, natürlich finde ich es immer besser wenn freiwillig mehr gemacht wird als gefordert) eine solche Anlage einbaut, ist das erstmal eure Sache. Da braucht ihr keine Behörde Fragen, keine Genhemigung und auch keine Sachverständigenprüfung.
Möchtet ihr die Anlage trotzdem durch einen Sachverständigen prüfen lassen, muss hier nicht die Bauprüfverordnung zu Grunde gelegt werden. Es kann bspw. auch eine Prüfung nach Versicherungsrecht erfolgen. Hier werden die Mängel in den Stufen A-C benannt. Fristen um diese Mängel abzumelden gibt es dort nicht.