Funktionserhalt Rauchgasspülung
Verfasst: Mo 11.04.2022 18:04
Hallo liebe Brandschutzexperten,
eine Prüfung Sicherheitsstrom nach Bauprüfverordnung im Treppenhaus eines Hochhauses ergab folgende Mängel:
"Es wurde keine konkrete baurechtliche Anforderung zum Dauer des Funktionserhaltes der Rauchgasspülung im Treppenraum übergeben. Daher kann nicht bewertet werden, ob die derzeitige Leitungsanlage in E30 für diese sicherheitstechnische Anlage ausreichend lang ausgeführt worden ist. "
Wie könnte diese baurechtliche Anforderung in Mecklenburg Vorpommern sein?
Freundliche Grüße
H.Becker
eine Prüfung Sicherheitsstrom nach Bauprüfverordnung im Treppenhaus eines Hochhauses ergab folgende Mängel:
"Es wurde keine konkrete baurechtliche Anforderung zum Dauer des Funktionserhaltes der Rauchgasspülung im Treppenraum übergeben. Daher kann nicht bewertet werden, ob die derzeitige Leitungsanlage in E30 für diese sicherheitstechnische Anlage ausreichend lang ausgeführt worden ist. "
Wie könnte diese baurechtliche Anforderung in Mecklenburg Vorpommern sein?
Freundliche Grüße
H.Becker