Wir planen in ein Gebäude mit BMA eine Zuluftanlage.
Gibt es eine Vorschrift/Regel/Gesetz oder ähnliches, welches vorschreibt dass bei auslösen der BMA,
die Zuluftanlage automatisch ausgeschaltet werden muss ?
Weder im BSK noch in der Baugenehmigung vorgeschrieben.
viele Grüße:
Fritz
Koppeln einer Zuluftanlage mir der BMA
Re: Koppeln einer Zuluftanlage mir der BMA
Können Sie bitte klar beschreiben, was Sie planen?
Gruß
C. Lammer
Gruß
C. Lammer
Re: Koppeln einer Zuluftanlage mir der BMA
Hmmm nein,
ich denke das Bauvorhaben selber, ist nicht das Thema meiner Frage.
Meine Frage:
Gibt es gesetzl. Forderungen, ob Zuluftanlagen/Lüftungsanlagen für Räume, oder auch Produktionsanlagen, mit einer BMA zu verbinden, damit die Zuluftanlage im Falle einer BMA-Auslösung, automatisch abgeschaltet wird.
Mich interessiert also nur das Gesetzliche und wo es, falls es diese Vorgabe gibt, nachzulesen ist.
Vielleicht habe ich es jetzt besser formuliert ?
viele Grüße und vielen Dank für das Interesse:
Fritz
ich denke das Bauvorhaben selber, ist nicht das Thema meiner Frage.
Meine Frage:
Gibt es gesetzl. Forderungen, ob Zuluftanlagen/Lüftungsanlagen für Räume, oder auch Produktionsanlagen, mit einer BMA zu verbinden, damit die Zuluftanlage im Falle einer BMA-Auslösung, automatisch abgeschaltet wird.
Mich interessiert also nur das Gesetzliche und wo es, falls es diese Vorgabe gibt, nachzulesen ist.
Vielleicht habe ich es jetzt besser formuliert ?
viele Grüße und vielen Dank für das Interesse:
Fritz
Re: Koppeln einer Zuluftanlage mir der BMA
Der Gesetzgeber hat zunächst einmal Schutzziele formuliert. Und die müssen erfüllt werden.
Und gerade bei allem, was vom Regelbau abweicht, kommt es auf den Einzelfall an. Es gibt keine pauschale Forderung, weder für "man muss" noch für "man muss nicht".
So gilt nach 5.1.3 M-LüAR:
Dieses Schutzziel muss erreicht werden.
Ich weise darauf hin, dass aber in zahlreichen technischen Regeln die Überwachung der Zu- und/oder Umluft mit Raucherkennungselementen gefordert wird. Diese müssen aber nicht über die BMA laufen.
Gruß
C. Lammer
Und gerade bei allem, was vom Regelbau abweicht, kommt es auf den Einzelfall an. Es gibt keine pauschale Forderung, weder für "man muss" noch für "man muss nicht".
So gilt nach 5.1.3 M-LüAR:
Über Zuluftanlagen darf kein Rauch in das Gebäude übertragen werden.
Dieses Schutzziel muss erreicht werden.
Ich weise darauf hin, dass aber in zahlreichen technischen Regeln die Überwachung der Zu- und/oder Umluft mit Raucherkennungselementen gefordert wird. Diese müssen aber nicht über die BMA laufen.
Gruß
C. Lammer
Re: Koppeln einer Zuluftanlage mir der BMA
vielen Dank C. Lammer,
das Hilft mir schon mal weiter.
Mit freundlichem Gruß:
Fritz
das Hilft mir schon mal weiter.
Mit freundlichem Gruß:
Fritz