Hallo liebes Forum,
In einer Wohnung (<200qm, 2.tes OG, Gebäudeklasse 4, Denkmal in BW) soll für zwei Zimmer (also 2 Personen) ein 2.ter Rettungsweg erstellt werden indem ein Wanddurchbruch zu einem anleiterbaren Zimmer hergestellt wird.
Die Wand wurde nun geöffnet und es stehen dort zwei tragende Holz-Pfosten mit einem Abstand von ca. 90cm.
Es wird keine Türe zu diesem Zimmer eingebaut, nur ein offener Durchgang.
Hier nun die Frage nach der Breite der Wandöffnung zu diesem Zimmer:
Genügen die 87,5cm Breite (bis 5 Personen) der Tabelle der Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.3 oder gelten für Wohnungen andere Vorschriften? In der LBO BW konnte ich nichts spezifisches für solche kleineren Flächen/Personenanzahl/Wohnungen finden.
Vielen Dank!
Breite 2.ter Rettungsweg Wohnung
Re: Breite 2.ter Rettungsweg Wohnung
1. Gemäß LBO benötigen Sie für die Wohnung zwei Rettungswege; nicht für jedes Zimmer.
2. Insofern gibt es auch keine Anforderungen für Ihren Fall in der LBO.
3. Mit den Maßen der ASR machen Sie zumindest nichts falsch.
Gruß
C. Lammer
2. Insofern gibt es auch keine Anforderungen für Ihren Fall in der LBO.
3. Mit den Maßen der ASR machen Sie zumindest nichts falsch.
Gruß
C. Lammer
Re: Breite 2.ter Rettungsweg Wohnung
Guten Morgen,
danke für die Antwort.
Zwei der vier Zimmer sind anleiterbar, die zwei hinteren Zimmer leider nicht.
Diese wurden auch durch die "Umnutzung" von Wohnung zu WG als eigene Nutzungseinheit abgeteilt.
Daher muss der 2.te Rettungsweg für diese Zimmer erstellt werden.
Es freut mich wenn die Maße der ASR für den Wanddurchbruch ausreichend sind!
Grüße
Martin
danke für die Antwort.
Zwei der vier Zimmer sind anleiterbar, die zwei hinteren Zimmer leider nicht.
Diese wurden auch durch die "Umnutzung" von Wohnung zu WG als eigene Nutzungseinheit abgeteilt.
Daher muss der 2.te Rettungsweg für diese Zimmer erstellt werden.
Es freut mich wenn die Maße der ASR für den Wanddurchbruch ausreichend sind!
Grüße
Martin
Re: Breite 2.ter Rettungsweg Wohnung
clammer hat geschrieben:1. Gemäß LBO benötigen Sie für die Wohnung zwei Rettungswege; nicht für jedes Zimmer.
2. Insofern gibt es auch keine Anforderungen für Ihren Fall in der LBO.
3. Mit den Maßen der ASR machen Sie zumindest nichts falsch.
Gruß
C. Lammer
Klasse, danke diese info ist auch für mich wichtig.