Abweichung Brandschutznachweis

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
Billito
Beiträge: 2
Registriert: Do 01.07.2021 17:35

Abweichung Brandschutznachweis

Beitragvon Billito » Fr 02.07.2021 9:33

Guten Tag,

im Jahr 2012 haben wir ein Gebäude der Gebäudeklasse 3 neu gebaut mit einem vom Landratsamt genehmigten Brandschutznachweis.

Mittlerweile wurden Baumängel an dem Gebäude festgestellt. WDVS besteht aus Polystyrol-Hartschaum-Dämmplatten. Laut Brandschtuznachweis werden über den Fenstern Brandbarrieren , bzw. Brandriegel benötigt. Diese wurden nicht verbaut.
Eine Sanierung ist geplant. Trotzdem meine Frage. Haben diese baulichen Mängel und Abweichungen vom Brandschutz einen direkten Einfluss auf die Nutzung des Gebäudes? Ist eine Nutzung aus Brandschutztechnischer Sicht überhaupt noch zulässig?

Vielen Dank für alle Antworten.

Laschinsky
Vorstand vbbd e.V.
Beiträge: 163
Registriert: Mo 14.07.2003 12:21
Wohnort: Selm-Bork
Kontaktdaten:

Re: Abweichung Brandschutznachweis

Beitragvon Laschinsky » Fr 02.07.2021 14:24

Abweichungen vom Baurecht wären genehmigte, zumindest genehmigungsfähige bauliche Ausführungen. Hier liegen jedoch eindeutig brandschutztechnische Mängel vor.

Mit den brandschutztechnischen Mängeln in der Gebäudeausführung entspricht das Gebäude nicht den baurechtlichen Anforderungen. Ob hieraus eine Nutzungsbeschränkung oder -untersagung folgt, hängt von der Gefahrenbewertung ab: Bei einer konkreten Gefahr für Leib und Leben kann die Bauaufsichtsbehörde diese aussprechen. Aufgrund der geschilderten Mängel werden zwar die Ziele des Brandschutzes zur Vermeidung einer Brandausbreitung über die Fassade in obere Geschosse und ggf. die wirksamen Löscharbeiten durch das Unterputz verbaute Dämmmaterial euingeschränkt, dieses führt m. E. jedoch nicht unmittelbar zu einer erheblichen Personengefährdung (...es sei denn durch den Feuerüberschlag an der Fassade werden Rettungswege (z.B. Anleiterstellen) gefährdet.

Da die Mängel bekannt sind und eine Sanierung bereits geplant ist, sollten die Mängel mit einem Sanierungsplan dem Bauordnungsamt angezeigt werden, um eine vorübergehende Duldung zu erreichen. Auf jeden Fall sollte auch die Gebäude- und Betriebsversicherung informiert werden, damit der Versicherungsschutz trotz des Verstosses gegen öffentliche Vorschriften und der mit der Sanierung verbundenen vorübergehenden Gefahrerhöhung gewährleistet ist.

Damit dürfte einer weiteren Nutzung des Gebäudes bis zum Abschluß der zeitnahen brandschutztechnischen Sanierung nichts im Wege stehen.

Viele Grüße!
Lars Oliver Laschinsky

Techn.Fachlehrer im Brand- und ExSchutz,
Lehrbeauftragter Security & Safety Engineering der HFU Hochschule Furtwangen
Honorardozent MEng Vorb. Brandschutz des EIPOS-Institut der TU Dresden
1. Vorsitzender des VBBD e.V.