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Brandschutz im Putzmittelraum

Verfasst: Mi 09.06.2021 12:27
von neuwoges
Hallo,

in einer öffentlichen Stadtbibliothek wird ein Raum gesucht, wo die benötigten Putzmittel und auch das Gerät abgestellt werden können. Es steht ein Innenliegender Raum zur Verfügung. Abluft ist eine Anforderung innenliegender Räume. Ich möchte wissen, ob diese Forderung aus dem Brandschutz kommen bzw. aus dem Arbeitsschutz/Arbeitstättenrecht?

Vielen Dank für die Antworten!

Re: Brandschutz im Putzmittelraum

Verfasst: Fr 02.07.2021 14:35
von Laschinsky
Die Anforderungen an die Lüftung ist nach Punkt 3.6 des Anhanges zur ArbStättV eine Forderung zum sicheren Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. In Arbeitsräumen, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften muss unter Berücksichtigung des spezifischen Nutzungszwecks, der Arbeitsverfahren, der physischen Belastungen und der Anzahl der Beschäftigten sowie der sonstigen anwesenden Personen während der Nutzungsdauer ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein. U.U. müssen noch zusätzliche Anforderungen der GefStoffV bzw. der TRGS 510 bei der Lagerung von Gefahrstoffen berücksichtigt werden.

Die Lüftung bzw. raumlufttechnische Anlage muß dann natürlich den brandschutztechnischen Anforderungen des Baurechtes entsprechen.

Viele Grüße!

Re: Brandschutz im Putzmittelraum

Verfasst: Mo 05.07.2021 9:33
von clammer
Manchmal kommt eine Forderung auch aus dem gesunden Menschenverstand, den Technischen Regeln oder der Bauphysik. Hier verweise ich beispielhaft auf DIN EN 13779.
In einem Putzmittelraum ist mit Ausdünstungen und Feuchtigkeit zu rechnen. Insofern kann eine technische Lüftung notwendig werden; muss aber nicht. Das lässt sich aus der Ferne nicht pauschal beurteilen.

Gruß
C. Lammer

Re: Brandschutz im Putzmittelraum

Verfasst: Mi 19.01.2022 15:02
von IRena98
clammer hat geschrieben:Manchmal kommt eine Forderung auch aus dem gesunden Menschenverstand, den Technischen Regeln oder der Bauphysik. Hier verweise ich beispielhaft auf DIN EN 13779.
In einem Putzmittelraum ist mit Ausdünstungen und Feuchtigkeit zu rechnen. Insofern kann eine technische Lüftung notwendig werden; muss aber nicht. Das lässt sich aus der Ferne nicht pauschal beurteilen.

Gruß
C. Lammer


Ja das beste wäre tatsächlich sich alles vor Ort anzuschauen. Klingt aber tatsächlich so, also ob eine technische Lüftung notwendig sei.

Re: Brandschutz im Putzmittelraum

Verfasst: Di 22.03.2022 14:18
von Wiebki89
IRena98 hat geschrieben:
clammer hat geschrieben:Manchmal kommt eine Forderung auch aus dem gesunden Menschenverstand, den Technischen Regeln oder der Bauphysik. Hier verweise ich beispielhaft auf DIN EN 13779.
In einem Putzmittelraum ist mit Ausdünstungen und Feuchtigkeit zu rechnen. Insofern kann eine technische Lüftung notwendig werden; muss aber nicht. Das lässt sich aus der Ferne nicht pauschal beurteilen.

Gruß
C. Lammer


Ja das beste wäre tatsächlich sich alles vor Ort anzuschauen. Klingt aber tatsächlich so, also ob eine technische Lüftung notwendig sei.


Klar ist vor Ort immer besser, aber manchmal braucht man ahlt auch schneller eine Antwort, dann ist das ja hier echt praktisch.