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Wohnung über 4 Ebenen - möglich oder nicht?

Verfasst: Mi 05.05.2021 14:03
von PB73
Guten Tag in die Runde

Folgender Sachbestand, wir möchten in einen bestehenden Baukörper ( eine Art Scheune ) 2 WE bauen. Diese sollen nicht zuletzt aus Brandschutzgründen nebeneinander und dafür über alle Ebenen liegen, also jeweils über 4 Geschosse aber mit eigenem Zugang ins Freie bzw kleinen Hausflur.
Oberster Fußboden etwa 11m ü Grund, also Gebäudeklasse 4

Ich finde die Herangehensweise schwierig, plump von Gebäudeklasse 4 auszugehen mit den dadurch erforderlichen Regelungen, Fluchtfenster auf jeder Ebene und Geschossdecken in F60 was es mir schon fast unmöglich macht, den Ausbau und die Treppen in Holzbauweise zu erstellen. Es muss doch möglich sein, eine Argumentation dahingehend zu führen, dass eine Wohnnutzung, also eine Nutzungseinheit nicht mit den offensichtlich für Mehrfamilienhäuser entwickelten Kriterien zu behandeln ist... Am Ende müssen die Treppen aus Stein sein und 1m breit, architektonisch sehr unglücklich.

Hat vielleicht jemand einen Argumentationsansatz?
Vielen Dank im Voraus

Peter

Re: Wohnung über 4 Ebenen - möglich oder nicht?

Verfasst: Do 06.05.2021 9:32
von clammer
Guten Tag,
da werden Sie nicht umher kommen, einen Sachverständigen für den Vorbeugenden Brandschutz zu beauftragen, da eine Lösung ohne Abweichungen von der Bauordnung aus meiner Sicht nicht möglich ist.

Gruß
C. Lammer