Notausgang Kennzeichnung

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
Schoenbrunner
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Notausgang Kennzeichnung

Beitragvon Schoenbrunner » Fr 04.09.2020 11:57

Hallo, nachdem ich das Thema Kennzeichnung Notausgang bei der letzten Tagung (2019) in Hünfeld schon angesprochen hatte, und dort keine klare Aussage kam. Hier nochmals die Frage: Müssen Notausgänge mit dem Zeichen Notausgang, Pfeil nach unten, oder mit dem Zeichen Laufen in Laufrichtung, Pfeil nach oben, gekennzeichnet werden. Oder ist das etwa nicht verbindlich geregelt? Die ASR A1.3 : 2017 lässt sich dazu nicht eindeutig aus.

Danke!
Heinz

BSB_Schlake
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Re: Notausgang Kennzeichnung

Beitragvon BSB_Schlake » Fr 04.09.2020 12:27

Hallo Heinz,

Schon im April 2014 hat das Deutsche Institut für Normung (DIN) mit der DIN SPEC 4844-4 einen Leitfaden in Form eines Fachberichts zur Anbringung von Sicherheitskennzeichen veröffentlicht, der sich auf die ISO 16069 bezieht.

Neben der Kombination von Rettungswegzeichen und Richtungspfeil geht der Leitfaden DIN SPEC 4844-4 auch auf die Anbringung der Zeichen ein. Die Optik der Zeichen wird zwar in der Anlage zur ASR A1.3 bzw. der DIN EN ISO 7010 definiert, von der richtigen Anbringung ist dort jedoch keine Rede. Die DIN SPEC 4844-4 sagt dazu aus, dass Sicherheitszeichen so anzubringen sind, wie sie auch schon in der Norm dargestellt werden.

Kurz gesagt: Hängen Sie das Schild richtig herum auf. Bei Drei- und Vierecken (Warn-, Rettungs- und Brandschutzzeichen) erscheint das noch sehr logisch, aber auch bei Runden wie Verbots- und Gebotszeichen ist darauf zu achten, dass es nicht in eine Richtung gedreht wird und dadurch ‚schief’ hängt. So stellen Sie eine optimale Erkennbarkeit sicher.
Etwas komplizierter wird es bei der Kombination des Rettungszeichens ‚Rettungsweg / Notausgang‘ mit dem Zusatzzeichen ‚Richtungspfeil‘. Die Verwendung des Pfeils ist in Kombination mit dem Rettungszeichen zwar verpflichtend allerdings finden sich in der ASR A1.3 keine Hinweise auf die Verwendung der Pfeile für eine eindeutige Richtungsangabe. Aus diesem Grund bezieht sich die DIN SPEC 4844-4 auf die internationale ISO 16069 und ist damit in Übereinstimmung mit international genormten Festlegungen und der allgemeinen internationalen Praxis.

In der bisherigen Praxis wurde in Deutschland vor allem der nach unten zeigende Pfeil anders verwendet und meint oft ‚geradeaus gehen‘ statt ‚abwärts gehen‘. Vielfach ist er auch immer noch über Türen oder an Notausgängen zu finden. Dies erscheint zwar auf den ersten Blick logisch, da der Pfeil auf die zu benutzende Tür zeigt, widerspricht allerdings international genormten Richtlinien. So legt die aktualisierte ISO 16069 fest, dass der nach oben zeigende Pfeil für die Anzeige der Laufrichtung ‚geradeaus‘ zu verwenden ist, auch über Türen und Notausgängen.
Die DIN SPEC 4844-4 greift diese Verwendung auf, weshalb ich empfehle, den nach oben zeigenden Pfeil für die Kennzeichnung der Laufrichtung ‚geradeaus‘, ‚durch die Tür gehen‘ (bei Notausgangstüren) und ‚aufwärts gehen‘ einzusetzen.


Ich hoffe ich konnte dir etwas behilflich sein.

Viele Grüße
Achim

THE
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Re: Notausgang Kennzeichnung

Beitragvon THE » Mi 09.09.2020 8:29

Eine Änderungspflicht der bestehenden Kennzeichnung in Bestandsgebäuden bzw. eine Pflicht, den „Pfeil nach oben“ über der Tür zu verwenden, besteht bisher nicht.

Im Hinblick auf die internationalen Überlegungen, die Bedeutung der Richtungspfeile der öffentlichen Bereiche anzugleichen, ist es aber sicherlich sinnvoll, bei Um- oder Neubauten gleich die bereits oben angeführte Regelung der ISO 16069 anzuwenden.

Es gibt dazu auch einen Beitrag des ZVEI (Februar 2016), den ich aber leider als PDF hier nicht anhängen kann.

BSB_Schlake
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Re: Notausgang Kennzeichnung

Beitragvon BSB_Schlake » Mi 09.09.2020 10:28

THE hat geschrieben:Eine Änderungspflicht der bestehenden Kennzeichnung in Bestandsgebäuden bzw. eine Pflicht, den „Pfeil nach oben“ über der Tür zu verwenden, besteht bisher nicht.

Im Hinblick auf die internationalen Überlegungen, die Bedeutung der Richtungspfeile der öffentlichen Bereiche anzugleichen, ist es aber sicherlich sinnvoll, bei Um- oder Neubauten gleich die bereits oben angeführte Regelung der ISO 16069 anzuwenden.

Es gibt dazu auch einen Beitrag des ZVEI (Februar 2016), den ich aber leider als PDF hier nicht anhängen kann.


Da stimme ich dir vollends zu.

Hier der Link zur Publikation:
https://www.inotec-licht.de/fileadmin/user_upload/Bilder/Seiten/Praxis/ZVEI_Kennzeichnung_der_Fluchtrichtung_2016-02-18.pdf

Schoenbrunner
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Re: Notausgang Kennzeichnung

Beitragvon Schoenbrunner » Di 15.09.2020 16:44

danke für die Nachricht. wir werden also künftig bei Neuanlagen den Pfeil nach, an Notausgangstüren anbringen