Abstand brennbarer Gegenstände zum Gebäude

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
Neher
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Abstand brennbarer Gegenstände zum Gebäude

Beitragvon Neher » Mo 27.01.2020 15:07

Hallo zusammen,

wir haben immer wieder das Thema Abstände von brennbarem Material zu Gebäudeaußenwände.

In der VdS wird ein Abstand von 5m empfohlen. Dies sei aber eine Empfehlung und scheint mir eher für die Brandversicherung relevant zu sein.

Als amerikanische Firma ist uns auch das NFPA bekannt. Auch hier finde ich in der Vielzahl der Schriften nichts eindeutiges. Es gibt viele Tabellen die nach Menge und Feuergefährlichkeit das Lagern am Gebäude verbietet, aber ich find nichts was eine Lagerung von brennbarem Material am Gebäude grundsätzlich verbietet.
Die BayBo und auch die MBO geben nur Mengen ab 100m³ an welche dann aber min. 10m entfernt gelagert werden müssen. Zudem wird noch zwischen den Feuerbeständigkeiten der Außenwand unterschieden. Eine geregelte Entfernung zum Gebäude in Meter (m) kann ich nicht finden.

Gibt es eine Verordnung, Richtlinie oder sogar ein Gesetz in welchem ein Verbot mit Entfernungsangabe steht, dass brennbare Gegenstände nicht am Gebäude gelagert werden dürfen?
Ansonsten habe ich bei jeder Begehung wieder die ewigen Diskussionen ob das weg muss oder bleiben kann.

Für Antworten wäre ich sehr dankbar:
Fritz

BSB_Schlake
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Re: Abstand brennbarer Gegenstände zum Gebäude

Beitragvon BSB_Schlake » Mo 27.01.2020 16:14

Hallo Fritz,

wenn deine bauliche Anlage zu den geregelten Sonderbauten nach Industriebaurichtline zählt, dann kann man diesen Passus (hier aus der MIndBauRL) z.B. zu rate ziehen:

Muster-Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau
(Muster-Industriebau-Richtlinie – MIndBauRL)
Stand Juli 2014


5.12.3 Um im Brandfall eine Übertragung von Feuer ins Gebäude, entlang der Außenwände oder über eine Brandwand hinweg in den benachbarten Abschnitt hinreichend lang zu verhindern, ist die Lagerung brennbarer Stoffe, z. B. Paletten, Verpackungsmaterial, Abfälle und Abfallbehälter, an Außenwänden und deren Öffnungen, etwa auf Rampen oder unter Vordächern, nur zulässig, wenn folgende Mindestabstände eingehalten werden:

− 6 m, wenn die Außenwand aus mindestens schwerentflammbaren Baustoffen besteht und
− 3 m, wenn die Außenwand aus nichtbrennbaren Baustoffen besteht.


Darüber hinaus ist die Lagerung brennbarer Stoffe vor Außenwänden ohne Abstand zulässig, wenn

a) die Außenwand einschließlich ihrer Öffnungsverschlüsse mindestens feuerbeständig und aus nichtbrennbaren Baustoffen ausgebildet ist oder
b) die bewertete Lagerfläche vor den Außenwänden von Industriebauten von der Brandabschnittsfläche bzw. von der Summe der bewerteten Grundflächen Abew nach Abschnitt 7.4 abgezogen wird.


Zur Ermittlung der bewerteten Lagerfläche ist bei erdgeschossigen Industriebauten der Sicherheitskategorie K 1 die Grundfläche der Lagerung mit

− mindestens feuerhemmenden Außenwänden einschließlich ihrer Öffnungsverschlüsse aus nichtbrennbaren Baustoffen mit dem Faktor 0,2
− nichtbrennbaren Außenwänden mit dem Faktor 0,5
− schwerentflammbaren Außenwänden mit dem Faktor 1
zu multiplizieren.

Bei mehrgeschossigen Industriebauten oder Industriebauten mit mehr als einer Ebene ist der jeweilige Faktor zu verdoppeln.

Die nach b) zu ermittelnde bewertete Lagerfläche ist bei Industriebauten der Sicherheitskategorien K 2 – K 4 um die Hälfte zu reduzieren.


Gruß Achim

Wolle

Re: Abstand brennbarer Gegenstände zum Gebäude

Beitragvon Wolle » Do 30.01.2020 17:28

Hallo Fritz,
ich kann Achim nur zustimmen,
Die NFPA sind in Deutschland nur sehr begrenzt anwendbar. :sad:
In vielen Brandschutzkonzepten habe ich diese Vorgaben 3m und 6m explizit gefunden :supi:
Viele Grüße
Wolle

Neher
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Re: Abstand brennbarer Gegenstände zum Gebäude

Beitragvon Neher » Di 22.09.2020 10:31

Ich danke euch für Eure Beiträge, haben mir sehr geholfen.
Bei der letzten Diskussion konnte ich mit Eurem Wissen überzeugen.

Herzlichen Dank und viele Grüße:
Fritz

martijo

Re: Abstand brennbarer Gegenstände zum Gebäude

Beitragvon martijo » Mi 04.11.2020 16:03

Neher hat geschrieben:Hallo zusammen,

wir haben immer wieder das Thema Abstände von brennbarem Material zu Gebäudeaußenwände.

In der VdS wird ein Abstand von 5m empfohlen. Dies sei aber eine Empfehlung und scheint mir eher für die Brandversicherung relevant zu sein.

Als amerikanische Firma ist uns auch das NFPA bekannt. Auch hier finde ich in der Vielzahl der Schriften nichts eindeutiges. Es gibt viele Tabellen die nach Menge und Feuergefährlichkeit das Lagern am Gebäude verbietet, aber ich find nichts was eine Lagerung von brennbarem Material am Gebäude grundsätzlich verbietet.
Die BayBo und auch die MBO geben nur Mengen ab 100m³ an welche dann aber min. 10m entfernt gelagert werden müssen. Zudem wird noch zwischen den Feuerbeständigkeiten der Außenwand unterschieden. Eine geregelte Entfernung zum Gebäude in Meter (m) kann ich nicht finden.

Gibt es eine Verordnung, Richtlinie oder sogar ein Gesetz in welchem ein Verbot mit Entfernungsangabe steht, dass brennbare Gegenstände nicht am Gebäude gelagert werden dürfen?
Ansonsten habe ich bei jeder Begehung wieder die ewigen Diskussionen ob das weg muss oder bleiben kann.

Für Antworten wäre ich sehr dankbar:
Fritz


Das ist alles im Brandschutz geregelt siehe auch https://www.juraforum.de/lexikon/brandschutz Brennbare Gegenstände müssen demnach in dafür gesicherten Behältnissen untergebracht sein