Alarmierungsanlagen in Schulen
Verfasst: Mi 27.02.2019 9:33
Hallo,
in Bezug auf die jeweilige TPrüFVO der Länder wird die Prüfung von Brandmelde- u. Alarmierungsanlagen von einem Prüfsachverständigen verlangt.
Angenommen wir ertüchtigen und erweitern in einer Grundschule die SAA im Bestand. Unterliegt die Alarmierungsanlage der Überprüfung durch einen SV?
Wie sieht es mit der NT Entrauchung und der Sicherheitsheitsstromversorgung aus ggfs. mit Einzelakkus. Unterliegen diese auch der Prüfung durch einen Prüfsachverständigen?
in Bezug auf die jeweilige TPrüFVO der Länder wird die Prüfung von Brandmelde- u. Alarmierungsanlagen von einem Prüfsachverständigen verlangt.
Angenommen wir ertüchtigen und erweitern in einer Grundschule die SAA im Bestand. Unterliegt die Alarmierungsanlage der Überprüfung durch einen SV?
Wie sieht es mit der NT Entrauchung und der Sicherheitsheitsstromversorgung aus ggfs. mit Einzelakkus. Unterliegen diese auch der Prüfung durch einen Prüfsachverständigen?