Maisonettewohnungen und Rettungswege

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
werner mueller

Maisonettewohnungen und Rettungswege

Beitragvon werner mueller » Mi 08.10.2003 16:35

Hallo Forum,
eine allgemeine Frage, die sogar bundeslandübergreifend beantwortbar sein müßte:

Müssen bei einer Maisonettewohnung beide Ebenen
a) einen Zugang zum notwendigen Treppenraum und/oder
b) anleiterbar
sein?
Oder gibt es ggf. Mischlösungen (z.B. zwei Zugänge/einmal anleitern).

Die Frage bezieht sich sinnvollerweise ein Gebäude mittlerer Höhe mit mehr als zwei Wohnungen. Die einzelnen Ebenen der Maisonettewohung sind Vollgeschosse mit Aufenthaltsräumen (also keine Galerien, Emporen oder sonstiges).

Antworten, wenn möglich nicht aus dem Bauch ("is halt so") sondern mit LBO/MBO belegt.

Auf Antworten gespannt
Werner Müller

ibkoeppen

Beitragvon ibkoeppen » Fr 10.10.2003 10:38

Hallo, Herr Müller -
zunächst einmal Verweis auf §17(?) der entspr. LandesBauO
--> jede Nutzungseinheit mit Aufenth.-räumen in JEDEM Geschoss über mind. 2 Rettungswege erreichbar
--> 1. Rettungsweg muß notwend. Treppenraum sein, 2. Rettungsweg kann eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle sein.


Frage ist jetzt, ob innere offene Treppe innerhalb Maisonettewohnung als 1. Rett.weg zulässig. Dies steht nicht in Bauordnung.
Gemäß Sächsischer Landesstelle für Bautechnik eindeutiges JA - ist zulässig.

Also: obere Ebene braucht außer der Treppe zur unteren Ebene noch ANLEITERBARES Fenster (außer Brüstungshöhe noch Winkel im Dach prüfen, ob mit Leiter erreichbar). Nur Anschluß an separaten Treppenraum reicht nicht - Ausnahme: Sicherheitstreppenraum.
Wenn Sicherheitstreppenraum da, dann oben kein anleiterbares Fenster, d.h. kein 2. Rertt.weg erforderlich.

m.f.G.
Michael Koeppen