Veranstaltungssaal mit mehreren Türen
Verfasst: Mo 15.01.2018 8:22
Guten Morgen,
wir haben einen Veranstaltungssaal, der zwei Fluchtwegetüren mit einer Breite von jeweils 1,20m hat.
Ist der Saal damit gem. ASR 2.3 Pkt 6 bis 200 Personen zugelassen (da eine der beiden Türen zählt als zweiter Rettungsweg) oder kann man sagen, dass jeweils die Hälfte der anwesenden Personen durch jede Tür den Raum verlassen kann (ergo max. 400 Personen).
Danke schön im Voraus
Thomas
wir haben einen Veranstaltungssaal, der zwei Fluchtwegetüren mit einer Breite von jeweils 1,20m hat.
Ist der Saal damit gem. ASR 2.3 Pkt 6 bis 200 Personen zugelassen (da eine der beiden Türen zählt als zweiter Rettungsweg) oder kann man sagen, dass jeweils die Hälfte der anwesenden Personen durch jede Tür den Raum verlassen kann (ergo max. 400 Personen).
Danke schön im Voraus
Thomas