Seite 1 von 1

Veranstaltungssaal mit mehreren Türen

Verfasst: Mo 15.01.2018 8:22
von THE
Guten Morgen,

wir haben einen Veranstaltungssaal, der zwei Fluchtwegetüren mit einer Breite von jeweils 1,20m hat.
Ist der Saal damit gem. ASR 2.3 Pkt 6 bis 200 Personen zugelassen (da eine der beiden Türen zählt als zweiter Rettungsweg) oder kann man sagen, dass jeweils die Hälfte der anwesenden Personen durch jede Tür den Raum verlassen kann (ergo max. 400 Personen).

Danke schön im Voraus
Thomas

Re: Veranstaltungssaal mit mehreren Türen

Verfasst: Mo 29.01.2018 12:38
von gummikuhbs
Da muss zuerst die Baugenehmigung herhalten!
Die sagt einem, ob es sich um einen "einfachen" Veranstaltungsraum handelt oder um eine Versammlungsstätte. Bei ersterem ist grundsätzlich bei 200 Personen Schluss. Wenn es als Versammlungsstätte genehmigt wurde, muss auch die Personenzahl (über 200) bestimmt sein. Das ergibt sich dann in Bayern aus der "Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Versammlungsstättenverordnung - VStättV)". In diesem Fall "teilen" sich die Besucher die beiden Türen und beide Türen sind der erste Rettungsweg.
Die ASR gilt nur für Arbeitsstätten und dient dem Schutz der Arbeitnehmer.

Re: Veranstaltungssaal mit mehreren Türen

Verfasst: Mo 29.01.2018 12:48
von THE
Der Saal ist Bestandteil eines großen Bürogebäudes, nicht alleinig genutztes Gebäudebestandteil.

gummikuhbs hat geschrieben:Da muss zuerst die Baugenehmigung herhalten!

nun ja - das Gebäude ist aus der 1930er ...... mal schauen, ob sich da was findet :???: