Hallo,
in einem Industriegebäude (EG-5.OG) soll eine Lüftung für die Niederspannungshauptverteilung (EG) eingebaut werden. Müssen hierzu in den Außenwänden Brand- (oder Rauch-)schutzklappen für Zu- bzw. Abluft eingebaut werden?
Gruß
Thomas Emmerich
Brandschutzklappen
Hallo,
1. Zu- und Abluft sollen nur als Blechkanal- /-rohr mit Lüftungsklappen ausgeführt werden.
2. Zu- und Abluft werden direkt durch eine Außenwand unterhalb der Decke geführt.
3. In der Niederspannungsverteilung wird kein Lüftungskanal verlegt.
4. Im Zuluftkanal wird ein Ventilator eingebaut (außerhalb oder innerhalb vom Gebäude ist noch unklar).
5. Im Freien befindet sich ein ca. 2,5m breiter Gehweg und die Werksstraße.
6. Die Zuluft dient auch für ein Notstromaggregat.
7. Die Niederspannungsverteilung wird mit Rauchmeldern überwacht, bei Auslösung soll der Zuluftventilator abgeschaltet werden.
8. Der Gehweg / Die Werksstraße ist ab dem 2.OG ca. 4m überbaut.
9. Zu-und Abluft sind ca. 17m auseinander.
MfG
Th. Emmerich
P.S.: Skizze im jpg-Format ist vorhanden, wie kann diese beigefügt werden?
1. Zu- und Abluft sollen nur als Blechkanal- /-rohr mit Lüftungsklappen ausgeführt werden.
2. Zu- und Abluft werden direkt durch eine Außenwand unterhalb der Decke geführt.
3. In der Niederspannungsverteilung wird kein Lüftungskanal verlegt.
4. Im Zuluftkanal wird ein Ventilator eingebaut (außerhalb oder innerhalb vom Gebäude ist noch unklar).
5. Im Freien befindet sich ein ca. 2,5m breiter Gehweg und die Werksstraße.
6. Die Zuluft dient auch für ein Notstromaggregat.
7. Die Niederspannungsverteilung wird mit Rauchmeldern überwacht, bei Auslösung soll der Zuluftventilator abgeschaltet werden.
8. Der Gehweg / Die Werksstraße ist ab dem 2.OG ca. 4m überbaut.
9. Zu-und Abluft sind ca. 17m auseinander.
MfG
Th. Emmerich
P.S.: Skizze im jpg-Format ist vorhanden, wie kann diese beigefügt werden?
Hallo,
mein Frage zielte dahingehend, ob die Lüftungskanäle über verschiedene Brandabschnitte geführt werden, oder ob es "nur" eine örtliche Be- und Entlüftung ist.
Im ersten Fall sind BSK's erforderlich (jeder Brandabschnitt muss entsprechend seiner Qualität gesichert werden, im Regelfall durch eine K90-BSK), im zweiten Fall nicht. Wir hatten einmal einen ähnlichen Fall Nach Erkundigung bei unserer zuständigen Behörde wurde erklärt: Enden Lüftungsleitungen in der Außenhaut des Gebäudes, so bedarf es keiner weiteren Anforderungen.
Sofern Ihnen das möglich ist, legen Sie die Datei auf einen Server, der über das Internet erreichbar ist, und verlinken per [img-bbcode]auf diesen Server!
mein Frage zielte dahingehend, ob die Lüftungskanäle über verschiedene Brandabschnitte geführt werden, oder ob es "nur" eine örtliche Be- und Entlüftung ist.
Im ersten Fall sind BSK's erforderlich (jeder Brandabschnitt muss entsprechend seiner Qualität gesichert werden, im Regelfall durch eine K90-BSK), im zweiten Fall nicht. Wir hatten einmal einen ähnlichen Fall Nach Erkundigung bei unserer zuständigen Behörde wurde erklärt: Enden Lüftungsleitungen in der Außenhaut des Gebäudes, so bedarf es keiner weiteren Anforderungen.
P.S.: Skizze im jpg-Format ist vorhanden, wie kann diese beigefügt werden?
Sofern Ihnen das möglich ist, legen Sie die Datei auf einen Server, der über das Internet erreichbar ist, und verlinken per [img-bbcode]auf diesen Server!
Grüße FH
Hallo,
anbei der Link zur Skizze...
Könnte etwas leichter sein...
Gruß
Thomas Emmerich
http://777000075563-0112.bei.t-online.de/Brandschutz/Lueftung-NSHV.jpg
anbei der Link zur Skizze...
Könnte etwas leichter sein...
Gruß
Thomas Emmerich
http://777000075563-0112.bei.t-online.de/Brandschutz/Lueftung-NSHV.jpg
Danke!
Hier ist keine BSK erforderlich!
Es ist nur ein Brandabschnitt betroffen und zudem nur die Außenhaut des Gebäudes. Der Gehweg ist ja kein Bestandteil des Gebäudes, somit greift hier nichts, was eine BSK auferlegen könnte.
PS: ich habe bei Ihnen aus [img] [url] gemacht und den Absatz entfern, sonst funktioniert es leider nicht. Das Bildchen hätte zudem das Format dieses Forums "etwas" gesprengt. Ich hoffe auf Ihr Verständnis!
Hier ist keine BSK erforderlich!
Es ist nur ein Brandabschnitt betroffen und zudem nur die Außenhaut des Gebäudes. Der Gehweg ist ja kein Bestandteil des Gebäudes, somit greift hier nichts, was eine BSK auferlegen könnte.
PS: ich habe bei Ihnen aus [img] [url] gemacht und den Absatz entfern, sonst funktioniert es leider nicht. Das Bildchen hätte zudem das Format dieses Forums "etwas" gesprengt. Ich hoffe auf Ihr Verständnis!
Grüße FH
Nein, nein hier nervt keiner! Ich denke hier sind alle Fragen erlaubt und gewünscht, mal ehrlich... wo sonst treffen sich derart viele BSBIch werde in Zukunft warscheinlich noch öfters nerven
Also immer zu und immer rein mit den Fragen.
Ich gehe jetzt erstmal 14 in Urlaub, werde also mal ein paar Tage nicht im Forum sein und ich werde es vermissen
Bis dahin ne schöne Zeit!
Grüße FH
Guten Tag zusammen,
falls Sie den Punkt schon für abschließend behandelt halten, möchte ich noch was anregen:
Mich stört in der Aufstellung etwas der Notstromerzeuger mitten in der NSHV ! Wird er nicht zum Betrieb sicherheitsrelevanter Einrichtungen benötigt ?
Falls doch, müsste er in einem eigenen, brandschutztechnisch getrennten Raum untergebracht sein (Sinngemäß nachzulesen in Ziffer 5 LAR).
Stellen Sie sich vor, in der NSHV kommt es zu einem Brand. Gerade dann muss der Notstromerzeuger funktionieren. Kann er hier aber nicht, da er mit der NSHV "abfackelt".
Freundliche Grüsse aus MG
F. Schmidt
falls Sie den Punkt schon für abschließend behandelt halten, möchte ich noch was anregen:
Mich stört in der Aufstellung etwas der Notstromerzeuger mitten in der NSHV ! Wird er nicht zum Betrieb sicherheitsrelevanter Einrichtungen benötigt ?
Falls doch, müsste er in einem eigenen, brandschutztechnisch getrennten Raum untergebracht sein (Sinngemäß nachzulesen in Ziffer 5 LAR).
Stellen Sie sich vor, in der NSHV kommt es zu einem Brand. Gerade dann muss der Notstromerzeuger funktionieren. Kann er hier aber nicht, da er mit der NSHV "abfackelt".
Freundliche Grüsse aus MG
F. Schmidt
Hallo Hr. Schmidt,
in erster Linie dient der Notstromerzeuger zur Aufrechterhaltung der Produktion (Teilbereich der über die NSHV versorgt wird).
Sicherheitsleuchten / Notleuchten werden ebenfalls von diesem Notstromerzeuger gespeist, allerdings handelt es sich zum Teil um Einzelbatterie-Leuchten bzw. um USV-gespeiste Leuchten (ausgelegt auf 3 Stunden Leuchtdauer). Für jedes Stockwerk steht eine USV zur Verfügung.
Die vorhandene Sprinklerpumpe wird über einen weiteren Notstromerzeuger, in einem brandschutztechnisch abgetrennten Raum (und in einem anderen Gebäude und weiterer NSHV), versorgt.
Brandmeldeanlage, Räumungsalarm, ELA-Anlage können ebenfalls über einen weiteren, 3ten Notstromerzeuger versort werden.
Gruß
Th. Emmerich
in erster Linie dient der Notstromerzeuger zur Aufrechterhaltung der Produktion (Teilbereich der über die NSHV versorgt wird).
Sicherheitsleuchten / Notleuchten werden ebenfalls von diesem Notstromerzeuger gespeist, allerdings handelt es sich zum Teil um Einzelbatterie-Leuchten bzw. um USV-gespeiste Leuchten (ausgelegt auf 3 Stunden Leuchtdauer). Für jedes Stockwerk steht eine USV zur Verfügung.
Die vorhandene Sprinklerpumpe wird über einen weiteren Notstromerzeuger, in einem brandschutztechnisch abgetrennten Raum (und in einem anderen Gebäude und weiterer NSHV), versorgt.
Brandmeldeanlage, Räumungsalarm, ELA-Anlage können ebenfalls über einen weiteren, 3ten Notstromerzeuger versort werden.
Gruß
Th. Emmerich